VITEM XI - Familienzusammenführung
VITEM XI - Familienzusammenführung
General Information
Das VITEM XI ist ähnlich zum alten VIPER-RF (Permanent Family Reunion Visa). Das Visum erlaubt dauerhaften Wohnsitz in Brasilien mit Erwerbstätigkeit.
Für diejenigen, die in Brasilien mittels eine Vollmacht die Ehe geschlossen haben (marriage by proxy), kann kein VITEM XI erteilt werden, sondern nur ein VIVIS .
Wer kann ein VITEM XI beantragen?
1. Der Ehegatte/die Ehegattin, der Partner/die Partnerin von entweder einer brasilianischen Staatsangehörigen oder einer ausländischen Person mit Aufenthaltsbewilligung für Brasilien;
2. Der Vater/die Mutter eines brasilianischen Kinds, oder eines Kinds mit Aufenthaltsbewilligung für Brasilien;
3. Vorfahren und Nachfahren bis auf dem zweiten Verwandschaftsgrad entweder einer brasilianischen Staatsangehörigen oder einer ausländischen Person mit Aufenthaltsbewilligung für Brasilien;
4. Der Bruder/die Schwester einer brasilianischen Staatsangehörigen oder einer ausländischen Person mit Aufenthaltsbewilligung, wenn jünger als 18 Jahren oder jünger als 24 Jahren für Studierenden. Einen Beweis der finanziellen Abhängigkeit is in diesem Fall vorzulegen ;
5. Der Auslander, der einen brasilianischen Minderjähriger unter seiner Obhut hat.
Antragsstellung und Vorgehensweise
Nach Einreichung des Antrags wird dieser von einem konsularischen Bediensteten geprüft. Sollte es Unstimmigkeiten oder fehlende Unterlagen geben, wird der Antragsteller per E-Mail benachrichtigt und aufgefordert, die erforderlichen Korrekturen oder zusätzlichen Dokumente über das System nachzureichen.
Nach Genehmigung des Antrags erhält der Antragsteller eine weitere E-Mail mit Anweisungen zur Vereinbarung von Datum und Uhrzeit des Termins beim Konsulat über das System e-Consular.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Sie konsularische Dienstleistungen beantragen können.
Subscriptions
| 1 |
Ausgefülltes, ausgedrücktes und untergezeichnetes online Formular . Das Foto und die Unterschrift müssen eingescannt werden. The Webseite des Formulars ist SICHER! In dem Fall, Ihrer Browser eine Warnung zeigt, dass die Verbindung entweder nicht Privat oder sicher sei, clicken Sie bitte hier. Bitte beachten: die Namen der Eltern des Antragstellers müssen vollständig ausgeschrieben angegeben werden. |
| 2 | Passfoto (ICAO-standard: in Farbe, mit weissem Hintergrund, frontale, zentrierte Aufnahme von Gesicht und Schultern). |
| 3 | Auszug aus dem Zentralstrafregister (keine Beglaubigung nötig, ausgestellt vor weniger als 90 Tage). |
| 4 |
Verpflichtungserklärung . Diese muss vor dem konsularischen Mitarbeiter unterzeichnet werden. Wenn die einladende Person in Brasilien lebt, ihre Unterschrit muss von einem brasilianischen Notar beglaubigt sein. |
| 5 |
Eine Eidesstattliche Erklärung , dass die einladende Person in Brasilien einen Wohnsitz hat oder haben wird. Diese muss vor dem konsularischen Mitarbeiter unterzeichnet werden. Wenn die einladende Person in Brasilien lebt, ihre Unterschrit muss von einem brasilianischen Notar beglaubigt sein. |
| 6 |
Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde oder je nach Familienstand Geburtsurkunde. Wenn die einladende Person brasilianische Staatsangehörige ist, dann ist eine brasilianische Urkunde vorzulegen. |
| 7 |
From the Gastgeber: the. Reisepass mit brasilianischen Visum; b. Kopie der Identifikationsseiten des Passes. Wenn die einladende Person brasilianische Staatsangehörige ist, dann ist den brasilianischen Reisepass vorzulegen. |
| 8 |
From the seller: the. Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und 2 freien Seiten. b. Kopie der Identifikationsseiten des Passes; w. Falls vorhanden, die brasilianische RNE. |
| 9 |
Für Antragsteller unter 18 Jahren müssen beide Elternteile das Formular zur Genehmigung der Visumerteilung (hier klicken) ausfüllen. Das Dokument muss von beiden Elternteilen im Beisein des Konsularbeamten während des Termins unterschrieben werden. Kann ein Elternteil nicht persönlich im Konsulat erscheinen, muss dessen Unterschrift vorab von einem Schweizer Notar beglaubigt werden. |
W eitere Unterlagen können verlangt werden.
Friend
| VITEM XI | |
| Nationality | Price (CHF)* |
| United States | 319.50 |
| Great Britain | 237.00 |
| Other Countries | 110.50 |
*Die Summe enthält bereits CHF 0.50 an Bankgebühren.
Die Zahlung der Konsulargebühr sollte vorzugsweise per Banküberweisung erfolgen. Für andere Zahlungsmöglichkeiten, bitte clicken Sie hier .
Die Gebühren werden nicht erstattet in den folgenden Fällen:
(i) das Visum wird verweigert;
(ii) das Visum wird nicht ausgestellt;
(iii) die Antragstellern die Reise aufgeben.