VITEM VIII - Ehrenamtliche Tätigkeiten
VITEM VIII - Ehrenamtliche Tätigkeiten
Allgemeine Informationen
- Für ehrenamtliche Mitarbeit in kirchlichen Institutionen der Sozialfürsorge, in Nicht-Regierunsorganisationen oder in Organisationen der Zivilgesellschaft von öffentlichem Interesse;
- Erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr in Brasilien;
- Für Aufenthalte, die weinger als 90 Tage betragen, ist stattdessen ein VIVIS erforderlich.
Antragsstellung
Visumanträge werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über das System e-Consular bearbeitet. Sämtliche erforderlichen Unterlagen müssen über die e-Consular-Plattform zur Prüfung und Genehmigung durch das Konsulat eingereicht werden. Per Post eingereichte Visumanträge werden nicht bearbeitet.
Nach Einreichung des Antrags wird dieser von einem konsularischen Bediensteten geprüft. Sollte es Unstimmigkeiten oder fehlende Unterlagen geben, wird der Antragsteller per E-Mail benachrichtigt und aufgefordert, die erforderlichen Korrekturen oder zusätzlichen Dokumente über das System nachzureichen.
Nach Genehmigung des Antrags erhält der Antragsteller eine weitere E-Mail mit Anweisungen zur Vereinbarung von Datum und Uhrzeit des Termins beim Konsulat über das System e-Consular.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Sie konsularische Dienstleistungen beantragen können.
Unterlagen
| 1 |
Ausgefülltes, ausgedrücktes und untergezeichnetes online Formular. Das Foto und die Unterschrift müssen eingescannt werden. Die Webseite des Formulars ist SICHER! In dem Fall, Ihrer Browser eine Warnung zeigt, dass die Verbindung entweder nicht Privat oder sicher sei, clicken Sie bitte hier. Bitte beachten: die Namen der Eltern des Antragstellers müssen vollständig ausgeschrieben angegeben werden. |
|
2 |
Passfoto (ICAO-standard: in Farbe, mit weissem Hintergrund, frontale, zentrierte Aufnahme von Gesicht und Schultern). |
| 3 |
Auszug aus dem Zentralstrafregister (keine Beglaubigung nötig, ausgestellt vor weniger als 90 Tage). |
| 4 |
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und 2 freien Seiten. |
| 5 |
Einladungsschreiben der brasilianischen Einrichtung - die Unterschrift muss von einem brasilianischen Notar beglaubigt werden. |
| 6 |
Schriftliche Beschreibung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeiten - die Unterschrift muss von einem brasilianischen Notar beglaubigt werden. |
| 7 | Verpflichtungserklärung der einladenden Einrichtung - die Unterschrift muss von einem brasilianischen Notar beglaubigt werden. |
| 8 |
Gründungsurkunde der einladenden Einrichtung - beglaubigte Kopie. |
| 9 | Ernennungsurkunde der jeweils amtierenden Leitung - beglaubigte Kopie. |
| 10 |
Nachweis über die Registrierung beim zuständigen Rat für Soziale Assistenz des Bundesstaates oder der Gemeinde, oder über die Qualifikation als zivilgesellschaftliche Organisation von öffentlichem Interesse ausgestellt durch das brasilianische Bundesjustizministerium. Im Fall von einer nicht brasilianischen Einrichtung ist die Vorlage dieses Nachweises NICHT erforderlich. |
| 11 | Nachweis über den ordnungsgemässen Vollzeitbetrieb der einladenden Einrichtung - beglaubigte Kopie. |
| 12 |
Zeugnisse einer Berufsausbildung oder eines Hochschulabschlusses oder Nachweise langjähriger, fundierter, professioneller Berufserfahrungen im beabsichtigten Tätigkeitsbereich in Brasilien) - nur in den Fällen, wobei Fachkentnisse erfordert sind, wie im medizinisch-pflegerischen Bereich. |
| 13 |
Original der Geburtsurkunde oder einer anderen Dokument wo die Namen der Eltern ersichtlich sind. |
Weitere Unterlagen können verlangt werden.
Gebühren
Barzahlungen sind nicht möglich. Die Zahlung der Konsulargebühr sollte vorzugsweise per Banküberweisung erfolgen. Für andere Zahlungsmöglichkeiten, bitte clicken Sie hier.
| VITEM VIII | |
| Nationalität | Gebühren (CHF)* |
| Vereinigte Staaten | 275,50 |
| Grossbritannien | 237,00 |
| Andere Länder | 110,50 |
*Die Summe enthält bereits CHF 0.50 an Bankgebühren.
Die Gebühren werden nicht erstattet in den folgenden Fällen:
(i) das Visum wird verweigert;
(ii) das Visum wird nicht ausgestellt;
(iii) die Antragstellern die Reise aufgeben.