VITEM V - Arbeit
VITEM V - Arbeit
Allgemeine Informationen
Für Personen, die in Brasilien arbeiten werden, muss der Arbeitgeber in Brasilien einen Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Behörde (das brasilianische Ministerium für Justiz und öffentliche Sicherheit) stellen. Nur nachdem das Konsulat die Genehmigung dieser Arbeitserlaubnis erhalten hat soll das Visum bei uns beantragt werden.
Um herauszufinden, ob die Genehmigung schon bei uns eingetroffen ist, bitte senden Sie eine E-mail an vistos.cgzurique@itamaraty.gov.br
Antragsstellung
Nach Einreichung des Antrags wird dieser von einem konsularischen Bediensteten geprüft. Sollte es Unstimmigkeiten oder fehlende Unterlagen geben, wird der Antragsteller per E-Mail benachrichtigt und aufgefordert, die erforderlichen Korrekturen oder zusätzlichen Dokumente über das System nachzureichen.
Nach Genehmigung des Antrags erhält der Antragsteller eine weitere E-Mail mit Anweisungen zur Vereinbarung von Datum und Uhrzeit des Termins beim Konsulat über das System e-Consular.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Sie konsularische Dienstleistungen beantragen können.
Unterlagen
| # | Kategorie | Unterlagen | |
| 1 | Alle |
Ausgefülltes, ausgedrücktes und untergezeichnetes online Formular. Das Foto und die Unterschrift müssen eingescannt werden. Die Webseite des Formulars ist SICHER! In dem Fall, Ihrer Browser eine Warnung zeigt, dass die Verbindung entweder nicht Privat oder sicher sei, clicken Sie bitte hier. Bitte beachten: die Namen der Eltern des Antragstellers müssen vollständig ausgeschrieben angegeben werden. |
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| 2 | Alle | Passfoto (ICAO-standard: in Farbe, mit weissem Hintergrund, frontale, zentrierte Aufnahme von Gesicht und Schultern). | |
| 3 | Alle | Auszug aus dem Zentralstrafregister (keine Beglaubigung nötig, ausgestellt vor weniger als 90 Tage) | |
| 4 | Alle |
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und 2 freien Seiten. |
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| 5 | Alle |
Im Original: a. Geburtsurkunde der Antragssteller; b. Geburtsurkunde der/des mitreisenden EhepartnerIn/BegleiterIn, dazu auch eine Kope der Eheurkunde oder eines anderes Nachweises der Partnerschaft; c. Gebursurkunden der mitreisenden Familienangehörigen. |
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| 6 | Auslandskor-respondentIn |
a) Erklärung vom Arbeitgeber ausgestellt, welche enthält:
c) In dem Fall von Filmaufnahmen oder Dreharbeiten für Werbungen oder komerzielle Zwecke, eine Bewilligung der nationale Filmagentur (ANCINE); d) Wenn Tätigkeiten in Gebieten von Indigenen Bevölkerungen oder in Gebieten unter Umweltschutz ausgeführt werden müssen, der brasilianische Produzent muss eine Erklärung ausstellen, dass diese Tätigkeiten nur mit den entsprechenden Genehmigungen ausgeführt werden. |
Weitere Unterlagen können verlangt werden.
Gebühren
Barzahlungen sind nicht möglich. Die Zahlung der Konsulargebühr sollte vorzugsweise per Banküberweisung erfolgen. Für andere Zahlungsmöglichkeiten, bitte clicken Sie hier.
| VITEM V | |
| Nationalität | Gebühren (CHF)* |
| Vereinigte Staaten | 319,50 |
| Grossbritannien (Aufenthalt kürzer als 180 Tage) | 110,50 |
| Grossbritannien (Aufenthalt länger als 180 Tage) | 237,00 |
| Andere Länder | 110,50 |
*Die Summe enthält bereits CHF 0.50 an Bankgebühren.
Die Gebühren werden nicht erstattet in den folgenden Fällen:
(i) das Visum wird verweigert;
(ii) das Visum wird nicht ausgestellt;
(iii) die Antragstellern die Reise aufgeben.