VITEM II - Ärtzliche Behandlungen
VITEM II - Ärtzliche Behandlungen
Allgemeine Informationen
Geeignet für einen Aufenthalt, die länger als 90 Tage ist, zwecks Ärtzliche Behandlungen. Für kürzere Periode ist stattdessen ein VIVIS erforderlich.
Betreuern oder Begleitern kann dieses Visum auch erteilt werden.
Antragsstellung
Visumanträge werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über das System e-Consular bearbeitet. Sämtliche erforderlichen Unterlagen müssen über die e-Consular-Plattform zur Prüfung und Genehmigung durch das Konsulat eingereicht werden. Per Post eingereichte Visumanträge werden nicht bearbeitet.
Nach Einreichung des Antrags wird dieser von einem konsularischen Bediensteten geprüft. Sollte es Unstimmigkeiten oder fehlende Unterlagen geben, wird der Antragsteller per E-Mail benachrichtigt und aufgefordert, die erforderlichen Korrekturen oder zusätzlichen Dokumente über das System nachzureichen.
Nach Genehmigung des Antrags erhält der Antragsteller eine weitere E-Mail mit Anweisungen zur Vereinbarung von Datum und Uhrzeit des Termins beim Konsulat über das System e-Consular.
Klicken Sie hier, um zu erfahren, wie Sie konsularische Dienstleistungen beantragen können.
Unterlagen
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| 1 |
Ausgefülltes, ausgedrücktes und untergezeichnetes online Formular. Das Foto und die Unterschrift müssen eingescannt werden. Die Webseite des Formulars ist SICHER! In dem Fall, Ihrer Browser eine Warnung zeigt, dass die Verbindung entweder nicht Privat oder sicher sei, clicken Sie bitte hier. Bitte beachten: die Namen der Eltern des Antragstellers müssen vollständig ausgeschrieben angegeben werden. |
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2 |
Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und 2 freien Seiten. |
| 3 |
Auszug aus dem Zentralstrafregister (keine Beglaubigung nötig, ausgestellt vor weniger als 90 Tage) |
| 4 |
Passfoto (ICAO-standard: in Farbe, mit weissem Hintergrund, frontale, zentrierte Aufnahme von Gesicht und Schultern). |
| 5 |
Finanzierungsnachweise für die Reise, durch einen der folgenden: a. Kontoauszüge der letzten 3 Monate eines Bankkontos in der Schweiz; b. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate; c. Bestätigung eines Kreditkarteninstituts über den zur Verfügung stehenden Kreditrahmen, sowie die Kopie der dazugehörigenden Kreditkarte des Antragstellers. |
| 6 |
Finanzierungsnachweise für die Behandlungen, durch einen der folgenden: Proof of financial means to pay for treatment, in the form of any of the following: a) Selbstfinanzierung (s. 5); b) eine in Brasilien gültige Krankenversicherung mit spezifischer Behandlungsdeckung. |
| 7 | Medizinische Empfehlung und erwartete Kosten für die Behandlung. |
| 8 |
Original der Geburtsurkunde oder einer anderen Dokument wo die Namen der Eltern ersichtlich sind. |
Weitere Unterlagen können verlangt werden.
Gebühren
Barzahlungen sind nicht möglich. Die Zahlung der Konsulargebühr sollte vorzugsweise per Banküberweisung erfolgen. Für andere Zahlungsmöglichkeiten, bitte clicken Sie hier.
| VITEM II | |
| Nationalität | Gebühren (CHF)* |
| Vereinigte Staaten | 319,50 |
| Grossbritannien | 237,00 |
| Andere Länder | 110,50 |
*Die Summe enthält bereits CHF 0.50 an Bankgebühren.
Die Gebühren werden nicht erstattet in den folgenden Fällen:
(i) das Visum wird verweigert;
(ii) das Visum wird nicht ausgestellt;
(iii) die Antragstellern die Reise aufgeben.