Allgemeine Informationen
Die konsularische Registrierung der Geburt garantiert dem Registrierten die brasilianische Staatsangehörigkeit, der somit als gebürtiger Brasilianer gilt. In der Regel erfolgt dies auf der Grundlage der ausländischen Geburtsurkunde, die als Nachweis für die Geburt und die Abstammung des Registrierten dient.
Die konsularische Geburtsurkunde kann nicht ausgestellt werden, wenn bereits eine Geburtsurkunde vorliegt, sei es bei konsularischen Vertretungen oder bei Standesämtern in Brasilien. Die Ausstellung einer doppelten Urkunde und/oder die Angabe falscher Informationen im Antrag kann den Straftatbestand der Urkundenfälschung erfüllen (Strafgesetzbuch, Art. 299).
Es gibt vier Arten von Standardverfahren, abhängig vom Alter der zu registrierenden Person:
• Unter 12 Jahren
• Zwischen 12 und 16 Jahren
• Zwischen 16 und 18 Jahren
• Über 18 Jahre
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der direkten konsularischen Registrierung (ohne ausländische Geburtsurkunde) und Sonderfälle: Kinder, die durch assistierte Befruchtung gezeugt wurden; ausländische Kinder, die von Brasilianern im Ausland adoptiert wurden; Kinder, die außerhalb der Ehe geboren wurden, sowie die Registrierung von Totgeburten oder Todesfällen während oder nach der Geburt.
Die konsularische Registrierung der Geburt ist kostenlos. Die Gebühren für die Ausstellung von Zweitschriften der Urkunde finden Sie im Abschnitt Konsulargebühren.