Konsularische Registrierung auf Grundlage einer ausländischen Geburtsurkunde – Kinder unter 12 Jahren
Bei der Registrierung von Kindern unter 12 Jahren ist die Anwesenheit des zu Registrierenden nicht erforderlich. Lediglich der Anmelder muss beim Konsulat erscheinen, um den entsprechenden Antrag und die konsularische Geburtsurkunde auszufüllen und zu unterzeichnen.
Erforderliche Unterlagen:
Dokumente, die keine vollständige Identifizierung des Inhabers ermöglichen, sei es aufgrund des Alters oder aufgrund von Beschädigungen, werden nicht akzeptiert und der Antrag wird abgelehnt.
1. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Beantragung der Geburtsurkunde
Das Formular (hier klicken) muss am Computer ausgefüllt werden, bevor es ausgedruckt und vom Antragsteller (Mutter, Vater oder Erziehungsberechtigter) brasilianischer Staatsangehörigkeit unterschrieben wird. Es ist wichtig, dass das Formular zum Zeitpunkt der Bearbeitung bereits ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben ist.
2. Von der ausländischen Behörde ausgestellte Dokumente zur Geburtsurkunde. (Originale)
Unter Berücksichtigung der eventuellen Notwendigkeit einer Apostillierung oder konsularischen Beglaubigung;
3. Dokumente zum Nachweis der brasilianischen Staatsangehörigkeit des brasilianischen Elternteils.
Original und Kopie der folgenden Dokumente:
a. brasilianische Geburtsurkunde;
b. brasilianische Heiratsurkunde, sofern die Staatsangehörigkeit ausdrücklich erwähnt wird; oder
c. Einbürgerungsurkunde;
4. Brasilianische Dokumente zum Nachweis der Identität des brasilianischen Elternteils:
Original und Kopie eines der folgenden Dokumente:
a. Brasilianischer Reisepass, auch wenn abgelaufen, ausgestellt von der PF oder dem MRE;
b. Personalausweis, ausgestellt vom Sekretariat für öffentliche Sicherheit eines beliebigen Bundesstaates (UF);
c. Dienstausweis, ausgestellt von einer öffentlichen Behörde oder einer Aufsichtsbehörde für die Ausübung eines gesetzlich geregelten Berufs, sofern dieser nach Bundesrecht als im gesamten Staatsgebiet gültiger Identitätsnachweis anerkannt ist;
d. Nationaler Führerschein (CNH), auch wenn abgelaufen, ausgestellt vom DETRAN;
e. Identitätskarte für Indigene;
f. Erklärung der FUNAI, die die Richtigkeit der persönlichen Daten von nicht integrierten Indigenen bestätigt;
g. Arbeits- und Sozialversicherungsausweis (CTPS); oder
h. digitales Ausweisdokument, sofern es durch Bundesgesetz als im gesamten brasilianischen Staatsgebiet gültig anerkannt ist, wie z. B. CNH oder DNI;
5. Dokument zum Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität des anderen Elternteils
Original und Kopie der folgenden Dokumente:
a. wenn brasilianisch: dieselben Dokumente wie unter Punkt 3 und 4; oder
b. wenn ausländisch: gültiger Reisepass oder Personalausweis, ausgestellt von einer zuständigen lokalen Behörde, und Dokument, das die Abstammung belegt;
6. Dokument zum Nachweis der Namensänderung
Im Falle einer Namensänderung der Eltern nach der Geburtsurkunde ist ein Dokument (brasilianisch und/oder ausländisch) vorzulegen, das die Änderung belegt (z. B. Heiratsurkunde).
7. Zahlung der Gebühr
Um die Höhe der Gebühr und die Zahlungsmodalitäten zu erfahren, klicken Sie bitte hier
Diese Dienstleistung wird ausschließlich persönlich erbracht.
Beantragung über E-Consular
Die Beantragung der Dienstleistung muss über das e-consular-System erfolgen.
Um Ihren Antrag zu stellen, klicken Sie auf den nebenstehenden Link. e-consular
Bearbeitungsdauer
Bis zu 20 Werktage nach Eingang des Antrags beim Generalkonsulat.
Das Generalkonsulat in München übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder den Verlust von Unterlagen, die per Post verschickt werden.
Bei Fragen: nascimento.munique@itamaraty.gov.br