Konsularische Registrierung auf Grundlage einer ausländischen Geburtsurkunde – zwischen 12 und 16 Jahren
Bei der Registrierung von Minderjährigen zwischen 12 und 16 Jahren ist die Anwesenheit des zu Registrierenden sowie die obligatorische Anwesenheit des Anmelders und zweier Zeugen im Konsulat erforderlich, um den Antrag und die konsularische Geburtsurkunde auszufüllen und zu unterzeichnen.
Erforderliche Unterlagen
Dokumente, die keine vollständige Identifizierung des Inhabers ermöglichen, sei es aufgrund des Alters oder aufgrund von Beschädigungen, werden nicht akzeptiert und der Antrag wird abgelehnt.
1. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für die Registrierung der Geburt
Das Formular (hier klicken) muss am Computer ausgefüllt werden, bevor es ausgedruckt und vom Antragsteller (Mutter, Vater oder Erziehungsberechtigter) brasilianischer Staatsangehörigkeit unterzeichnet wird. Es ist wichtig, dass das Formular zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet ist.
2. Von der ausländischen Behörde ausgestellte Geburtsurkunden. (Originale)
Beachten Sie die eventuelle Notwendigkeit einer Apostille oder konsularischen Beglaubigung.
3. Dokumente zum Nachweis der brasilianischen Staatsangehörigkeit des brasilianischen Elternteils.
Original und Kopie der folgenden Dokumente:
a. brasilianische Geburtsurkunde;
b. brasilianische Heiratsurkunde, sofern die Staatsangehörigkeit ausdrücklich erwähnt wird; oder
c. Einbürgerungsurkunde;
4. Brasilianische Dokumente zum Nachweis der Identität des brasilianischen Elternteils:
Original und Kopie eines der folgenden Dokumente:
a. brasilianischer Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist, ausgestellt von der PF oder dem MRE;
b. Personalausweis, ausgestellt vom Sekretariat für öffentliche Sicherheit eines beliebigen Bundesstaates (UF);
c. von einer öffentlichen Behörde oder einer Aufsichtsbehörde für die Ausübung eines gesetzlich geregelten Berufs ausgestellter Berufsausweis, sofern dieser nach Bundesrecht als im gesamten Staatsgebiet gültiger Identitätsnachweis anerkannt ist;
d. vom DETRAN ausgestellter nationaler Führerschein (CNH), auch wenn dieser abgelaufen ist;
e. Identitätskarte für Indigene;
f. Erklärung der FUNAI, die die Richtigkeit der persönlichen Daten eines nicht integrierten Indigenen bestätigt;
g. Arbeits- und Sozialversicherungsausweis (CTPS); oder
h. digitales Ausweisdokument, sofern es durch Bundesgesetz als im gesamten brasilianischen Staatsgebiet gültig anerkannt ist, wie z. B. CNH oder DNI;
5. Dokument zum Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität des anderen Elternteils
Original und Kopie der folgenden Dokumente:
a. wenn brasilianisch: dieselben Dokumente wie unter den Punkten 3 und 4; oder
b. wenn ausländisch: gültiger Reisepass oder Personalausweis, ausgestellt von einer zuständigen lokalen Behörde, und Dokument zum Nachweis der Abstammung;
6. Dokument zum Nachweis der Namensänderung
Bei einer Namensänderung der Eltern nach der Geburtsurkunde ist ein Dokument (brasilianisch und/oder ausländisch) vorzulegen, das die Änderung belegt (z. B. Heiratsurkunde).
7. Zahlung der Gebühr
Um den Betrag für die Dienstleistung und die Zahlungsmodalitäten zu erfahren, klicken Sie hier
Diese Dienstleistung wird ausschließlich persönlich erbracht.
Beantragung über E-consular
Die Beantragung der Dienstleistung muss über das e-consular-System erfolgen.
Um Ihren Antrag zu stellen, klicken Sie auf den nebenstehenden Link. e-consular
Bearbeitungsdauer
Bis zu 20 Werktage nach Eingang des Antrags beim Generalkonsulat.
Das Generalkonsulat in München übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder den Verlust von Unterlagen, die per Post verschickt werden.
Bei Fragen: nascimento.munique@itamaraty.gov.br