Allgemeine Informationen zur Passaustellung
Lesen Sie alle folgenden Informationen sorgfältig durch und beantragen Sie den Dienst über das e-consular:
Jeder Antragsteller, der eine konsularische Dienstleistung durch einen Vertreter oder Rechtsanwalt beantragen möchte, soll eine von ihm unterzeichnete einfache Vollmacht vorlegen, welche diesen Dienstleister dazu ermächtigt, seine persönlichen Daten über die elektronische Plattform E-Consular zu übermitteln.
DIE IN DIESEM ANTRAG VORGELEGTEN DOKUMENTE MÜSSEN SICH IM BESITZ DES ANTRAGSTELLERS BEFINDEN, IN GUTEM ZUSTAND SEIN UND IM ORIGINAL VORLIEGEN, DAMIT SIE NACH DER VALIDIERUNG DEM KONSULAT WIE VORGESCHRIEBEN PRÄSENTIERT WERDEN KÖNNEN.
a) Der neue Reisepass kann jederzeit beantragt werden, ohne dass auf den Ablauf des aktuellen Reisepasses abgewartet werden muss. Es liegt in der Verantwortung des Bürgers/der Bürgerin, die Gültigkeit seines/ihres Reisepasses im Auge zu behalten. Die Gültigkeit eines Reisepasses kann nicht verlängert werden. Achtung: Es gibt keine Erneuerung oder Verlängerung des Passes. Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist oder kurz vor dem Ablauf steht und Sie ein neues Reisedokument beantragen wollen, sind dann ALLE zugehörigen Originaldokumente erforderlich.
b) Der Reisepassantrag muss auf der Plattform e-consular gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
c) Das Generalkonsulat kann nur diejenigen Anträge bearbeiten, die über das e-consular gestellt worden sind.
d) Es ist nicht erforderlich, Zwischenpersonen zu engagieren, um Ihren Reisepass zu erhalten. Das Generalkonsulat unterhält keine Vereinbarungen oder Verträge mit einer Agentur oder einem Dokumenten-Dienst.
e) Brasilianer, die auch Staatsangehörige anderer Länder sind, können mit einem ausländischen Pass nach Brasilien ein- und ausreisen. In diesem Fall wird empfohlen, zudem einen brasilianischen Pass (auch wenn er abgelaufen ist) oder ein anderes brasilianisches Dokument mit Foto vorzulegen, damit die brasilianische Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird.
f) Inhaber brasilianischer Pässe können nicht in die 26 europäischen Länder des Schengen-Raums einreisen, wenn die Gültigkeit des Passes weniger als 3 (drei) Monate ab dem Datum der geplanten Abreise aus dem Hoheitsgebiet des Mitgliedslandes beträgt. In diesem Fall können Fluggesellschaften und Flughafenbehörden Sie daran hindern, diese Länder zu betreten und einzureisen.
h) Um einen Reisepass in Brasilien anzufordern, besuchen Sie die Homepage der Bundespolizei.
i) Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Reisedokumenten ist das Dekret Nr. 5.978 vom 4. Dezember 2006.
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