VIVIS - Besuchervisum
VIVIS - Besuchervisum
Allgemeine Informationen
- Aufgrund der hohen Anzahl von Visumanträgen empfehlen wir, den Antrag auf Erteilung eines Visums mindestens zwei Monate vor dem geplanten Reisedatum zu stellen, um ausreichend Zeit für die Prüfung und Genehmigung zu gewährleisten.
- Für meisten Nationalitäten und Reisezwecke ist der Aufenthalt in Brasilien auf 90 Tage beschränkt in einem Zeitfenster von einem Jahr, verlängerbar auf weitere 90 Tage (der Antrag ist bei der brasilianischen Bundespolizei einzureichen). Schweizer und Staatsbürger aus den meisten EU-Ländern, die als Touristen einreisen, haben aber keinen Anspruch auf eine Verlängerung, und der maximale Aufenthalt beträgt 90 Tage in einem Zeitfenster von 180 Tage;
- Keine Erwerbstätigkeit. Der Begünstigte eines VIVIS darf jedoch Zahlungen in Form eines Per Diem (Erstattung der Reisekosten) von der Regierung, einem brasilianischen Arbeitgeber oder einer privaten Einrichtung erhalten sowie Preise, auch in Form von Geld, für die Teilnahme an kulturelle, sportliche oder künstlerische Wettbewerbe;
- Während der Gültigkeitsdauer des VIVIS darf der Begünstigte das Visum für alle VIVIS-Zwecke benutzen, und somit mit einem bereits vorhandenen VIVIS andere Reisen eintreten (z.B. jemand, der ursprünglich ein VIVIS für Tourismus bekommen hat, darf das gleiche VIVIS später für eine geschäftliche Reise benutzen). Auch Staatsbürger, welche von einem VIVIS befreit sind, dürfen für alle VIVIS-Zwecke ohne Visum in Brasilien einreisen;
- Seit 17. Juni 2019 dürfen Staatsbürger aus Japan nach Brasilien visumfrei reisen;
- Seit 10. April 2025 benötigen Staatsbürger der Australien, Kanada, den Vereinigten Staaten ein VIVIS für die Einreise nach Brasilien. Sie müssen das eVisum beantragen auf brazil.vfsevisa.com. Es wird empfohlen, den Antrag 2 Monate vor der Abreise nach Brasilien zu stellen, um den rechtzeitigen Erhalt des eVisums zu gewährleisten;
- Für Filmcrews: selbst wenn kein VIVIS erforderlich ist, ist eine Bewilligung von der brasilianischen Filmagentur ANCINE jedenfalls erforderlich.
Nach Einreichung des Antrags wird dieser von einem konsularischen Bediensteten geprüft. Sollte es Unstimmigkeiten oder fehlende Unterlagen geben, wird der Antragsteller per E-Mail benachrichtigt und aufgefordert, die erforderlichen Korrekturen oder zusätzlichen Dokumente über das System nachzureichen.
Nach Genehmigung des Antrags erhält der Antragsteller eine weitere E-Mail mit Anweisungen zur Vereinbarung von Datum und Uhrzeit des Termins beim Konsulat über das System e-Consular.
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Unterlagen
| 1 |
Ausgefülltes, ausgedrücktes und untergezeichnetes online Formular. Das Foto und die Unterschrift müssen eingescannt werden. Die Webseite des Formulars ist SICHER! In dem Fall, Ihrer Browser eine Warnung zeigt, dass die Verbindung entweder nicht Privat oder sicher sei, clicken Sie bitte hier. Bitte beachten: die Namen der Eltern des Antragstellers müssen im online-Formular mit sämtlichen Vor- und Nachnamen sowie vollständig ausgeschrieben angegeben werden. |
|
2 |
Ein ab dem Ausreisedatum mindestens 6 Monate gültiger Reisepass mit 2 freien Seiten. |
| 3 |
Hin- und Rückflugreservierung von und nach Brasilien, einschließlich der Flugnummern. |
| 4 |
Passfoto (ICAO-standard: in Farbe, mit weissem Hintergrund, frontale, zentrierte Aufnahme von Gesicht und Schultern). |
| 5 |
Finanzierungsnachweise für die Reise, durch einen der folgenden: a. Kontoauszüge der letzten 3 Monate eines Bankkontos in der Schweiz; b. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate; c. Bestätigung eines Kreditkarteninstituts über den zur Verfügung stehenden Kreditrahmen, sowie die Kopie der dazugehörigenden Kreditkarte des Antragstellers. |
| 6 |
Für alle Reisezwecke ausser Tourismus - die Ziel dieser Reise muss nachgewiesen werden (Einladungsschreiben, Anmeldungsbestätigung, etc) |
Weiteren Unterlagen können verlangt werden.
Gebühren / Zahlung
| Nationalität | Gebühren (CHF)* |
| Angola | 198,50 |
| Algerien | 94,00 |
| China | 127,00 |
| Andere Länder | 88,50 |
*Die Summe enthält bereits CHF 0.50 an Bankgebühren.
Die Zahlung der Konsulargebühr sollte vorzugsweise per Banküberweisung erfolgen. Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
Bank: UBS
IBAN: CH11 0027 0270 8258 9204L
Kontoinhaber: Generalkonsulat von Brasilien
Bitte geben Sie bei der Überweisung deutlich den vollständigen Namen des Antragstellers sowie den Verwendungszweck der Zahlung an.
Sobald die Überweisung von Ihrer Bank bestätigt wurde, drucken Sie bitte die Zahlungsbestätigung aus und bewahren Sie diese für Ihre Unterlagen auf. Bringen Sie den Nachweis gegebenenfalls zum Termin im Konsulat mit.
Die Gebühren werden nicht erstattet in den folgenden Fällen:
(i) das Visum wird verweigert;
(ii) das Visum wird nicht ausgestellt;
(iii) die Antragstellern die Reise aufgeben.