Ehrenamtliche Tätigkeiten
Ehrenamtliche Tätigkeiten (Vitem VIII) in:
- kirchlichen Institutionen der Sozialfürsorge,
- Nicht-Regierungsorganisationen oder
- Organisation der Zivilgesellschaft von öffentlichem Interesse
Achtung: dieses Visum wird NICHT zur Absolvierung von -> PRAKTIKA erteilt, sondern ausschließlich zur Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Wichtiger Hinweis:
Beachten Sie die -> Einreisebedingungen für Brasilien.
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BEVOR das Visum beantragt wird:
1. Lesen Sie aufmerksam die -> Wichtigen Hinweise zum Visumsantrag.
2. Registrieren Sie sich im Portal e-Consular (obligatorisch) zwecks Vorabanalyse der Antragsunterlagen durch die Konsularabteilung und Zusendung der Bestätigung, dass die Visa-Antragsunterlagen eingereicht werden dürfen – entweder mit gebuchtem Termin oder postalisch:
Bitte beachten: Ohne eine Registrierung des Visa-Antragstellers im Portal e-Consular und/oder bei Einreichung unvollständiger oder unzureichender Unterlagen werden Visa-Anträge nicht entgegengenommen.
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Erforderliche einzureichende Antragsunterlagen:
A) Vom ANTRAGSTELLER/in:
1. Reisepass: Original und einfache Kopie aller Seiten, die persönliche Daten des/der Inhabers/in enthalten;
2. Aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr);
3. Geburtsurkunde: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, und einfache Kopie (falls erforderlich, in eine der akzeptierten Sprachen übersetzt);
- Bitte beachten: Sollte der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal ein Visum erhalten haben, mit dem er sich bei der brasilianischen Bundespolizei anmelden musste, bitte die ehemalige brasilianische ID-Karte für Ausländer (RNE/RNM/CIE) mit einreichen;
4. Online-Antragsformular/Protokoll:- https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf
- Wichtig: die Felder "Beruf/höchster Schulabschluß/aktuelle Tätigkeit", "Name der Schule/Universität" sowie die "Kontaktperson und Adresse der Organisation in Brasilien" müssen vollständig ausgefüllt werden;
- Auf der Rückseite des ausgedruckten Antragsprotokolls müssen Ankunftsdatum und Ankunftsflughafen in Brasilien notiert werden;
- Obligatorischer UPLOAD von:
- Foto,
- Unterschrift,
- Einladungsschreiben der brasilianischen Einrichtung (des Einsatzortes),
- Geburtsurkunde mit Apostille (ggf. die Übersetzung);
(Es werden KEINE Antragsunterlagen angenommen, wenn die oben aufgeführten Unterlagen nicht in das Online-Antragsformular hochgeladen wurden!);
5. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung ALLER Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original und einfache Kopie;
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
6. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis aus ALLEN Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat: Original, beglaubigt mit der Haager Apostille, von einem vereidigten Übersetzter ins Portugiesische übersetzt;
- Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei (3) Monate sein;
7. Überweisungsbeleg (falls -> Visagebühren zu entrichten sind und NICHT per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).
8. Zusätzliches Dokument bei ehrenamtlicher Tätigkeit, die Fachkenntnisse erfordert, wie im medizinisch-pflegerischen Bereich (z.Bsp. Altenpflege):
Zeugnis über eine der Tätigkeit in Brasilien entsprechenden Berufsausbildung ODER Hochschulabschlusses ODER Nachweise langjähriger, fundierter, professioneller Berufserfahrungen im angestrebten Tätigkeitsbereich in Brasilien: Original Zeugnis beglaubigt mit der Haager Apostille und von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt (und einfache Kopie);
- Anm.: Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung zu bestimmen, ob die in Brasilien ausgeübte Tätigkeit die Vorlage entsprechender Nachweise/Zeugnisse erforderlich macht; entsprechende Fragen richten Sie bitte per E-mail an: visa.berlim@itamaraty.gov.br, zusammen mit der Tätigkeitsbeschreibung aus Brasilien (s.u. Dokument Nr. 11).
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B) Von der einladenden BRASILIANISCHEN Institution/Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird (EINSATZORT des/der Freiwilligen):
9. Verpflichtungserklärung (termo de responsabilidade) der einladenden Einrichtung: Original, mit beglaubigter Unterschrift (firma reconhecida por tabelião) auf Portugiesisch:
- Aus der Verpflichtungserklärung muss klar hervorgehen, dass die brasilianische Institution für ALLE Kosten des Lebensunterhalts (manutenção) sowie Arzt- und Krankenhauskosten (despesas médicas e hospitalares) des Antragstellers (und ggf. seiner Familienangehörigen) während des gesamten Brasilienaufenthalts aufkommen und auch für seine/ihre Rückreise (repatriação) sorgen wird;
AUSNAHME: Bei Kostenübernahme durch nicht-brasilianische Institutionen, Entsende- oder Partnerorganisationen oder Finanzierungsprogramme, wie z.Bsp. BMZ, Global Engagement, weltwärts, ZMÖ-Nordkirche weltweit, GAW, EKIR, ELM (OMEL), NMZ, MEW, usw. muss die in BRASILIEN ansässige vermittelnde Organisation, wie z.Bsp. EKLBB (IECLB), Goetheinstitut, AFS Intercultura Brasil, usw. diese Verpflichtungserklärung ausstellen und unterzeichnen;
- Aus der Verpflichtungserklärung muss in diesen Ausnahmefällen deutlich der Zusammenhang bzw. die Partnerschaft/Kooperation ALLER involvierten Institutionen/Organisationen hervorgehen: von der Finanzierungsquelle im Ausland bis zum Einsatzort in Brasilien;
- Teilnehmer am Freiwilligenprogramm "kulturweit" müssen zusätzlich die Teilnahmebestätigung der UNESCO mit einreichen;
10. Einladungsschreiben, Original mit beglaubigter Unterschrift, auf Portugiesisch, der Einrichtung/Institution in Brasilien, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird, d. h. des Einsatzortes, mit folgenden Angaben:
- Aufenthaltszeitraum mit Datum von Beginn und Ende der Tätigkeit;
- Bestätigung, dass die/der Ehrenamtliche für seine Arbeit KEINE Vergütung jeglicher Art erhalten wird;
11. Detaillierte Beschreibung des Arbeitsplatzes in Brasilien und der Tätigkeiten, die der Ehrenamtliche in Brasilien ausüben wird, ausgestellt durch die Einrichtung/Institution (Einsatzort) in Brasilien, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird: Original mit beglaubigter Unterschrift, auf Portugiesisch;
12. Gründungsurkunde (Ato Constitutivo) oder Satzung (Estatuto Social) der brasilianischen Einrichtung/Institution, die der Einsatzort des/der Ehrenamtlichen sein wird: beglaubigte Kopie;
13. Ernennungsurkunde(n) der aktuell amtierenden Leitung des Einsatzortes (Ato de nomeação/eleição da Diretoria Atual do local da prestação de serviço voluntário): beglaubigte Kopie;
- Anhand der Ernennungsurkunde muss die Unterschriftsberechtigung der unterzeichnenden Person für die Dokumente Nr. 9, 10 und 11 nachgewiesen werden; andernfalls muss eine entsprechende Bevollmächtigung (procuração) des Unterzeichnenden zusätzlich mit eingereicht werden: beglaubigte Kopie;
13 a) Zusätzlich für den Fall, dass die amtierende Leitung zwischen Unterzeichnung der entsprechenden Dokumente und Einreichung der Visa-Antragsunterlagen gewechselt haben sollte:
- Ernennungsurkunde der Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Visa-Antragsunterlagen in der Konsularabteilung die Leitung innehaben: beglaubigte Kopie;
14. Aktueller Nachweis (beglaubigte Kopie) des Einsatzortes über:
a) Registrierung beim zuständigen Rat für Soziale Assistenz (Conselho de Assistência Social - CAS) des Bundeslandes, bzw. Bundesstaates (ggf. Bundesdistrikts) oder der Gemeinde, ausgestellt durch eben diesen Rat selbst;
oder
b) Qualifikation als zivilgesellschaftliche Organisation von öffentlichem Interesse (Organização de Sociedade Civil de Interesse Público - OSCIP), ausgestellt durch das brasilianische Bundesjustizministerium (Ministério da Justiça e Segurança Pública);
Anm.: Bei Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten direkt in einer Organisation/Institution, die an eine ausländische Regierung angegliedert ist (z. Bsp. Goethe-Institut, Alliance Française, Instituto Cervantes, usw. als Einsatzorte) ist die Vorlage dieses Nachweises NICHT erforderlich.
15. Aktueller, gültiger Nachweis über den regulären Vollzeitbetrieb der einladenden Institution/Organisation (des Einsatzortes): Atestado atual e válido de Pleno e Regular Funcionamento (beglaubigte Kopie);
- Der Nachweis muss von einer städtischen oder bundesstaatlichen Behörde ausgestellt werden: Comprovante de Inscrição Municipal e/ou Estadual (CIM: Cartão de Inscrição Municipal e/ou FIC: Ficha de Inscrição Estadual); das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen;
16. Beleg des Einsatzortes über die ordnungsgemäße Eintragung in das brasilianische Körperschaftsregister (CNPJ), nicht älter als drei Monate bei Einreichung der Visa-Antragsunterlagen, mit der Einstufung: "AKTIV" (situação cadastral: ATIVA);
-> aktuellen CNPJ-Nachweis ausdrucken;
17. Zusätzlich Unterlagen für -> MINDERJÄHRIGE (unter 18 Jahren zum Zeitpunkt der Einreichung der Visa-Antragsunterlagen);
- Von beiden Elternteilen/Sorgeberechtigten notariell unterzeichnete Verpflichtungserklärung -> beglaubigt mit der Haager Apostille:
18. Zusätzliche Unterlagen für Personen mit Flüchtlingsstatus, Inhaber von Reiseausweisen für Ausländer (travel document for foreigners) und Staatenlose sowie Staatsbürger folgender Länder:
Afghanistan, Ägypten, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Hongkong, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Libanon, Liberia, Libyen, Macau, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Palästina, Republik Palau, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Syrien, Usbekistan, Vietnam, Volksrepublik China, Zentralafrikanische Republik.
- Nachweis des Aufenthaltsstatus in Deutschland (Original + Kopie): Visum, Aufenthaltstitel oder Einreisestempel;
- Ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene -> "Erklärung zu den Namen der Eltern";
- Vollständige Adresse der Unterkunft in Brasilien (z. Bsp. Gastfamilie, Hotel, eigene Wohnadresse, etc.);
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Rückversand des Reisepasses mit Visum per Post:
Soll der Reisepass mit dem eingetragenen Visum per Post zurückgeschickt werden, bitte einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (DIN A4 / per Einschreiben/Einwurf) den Antragsunterlagen beifügen.
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WICHTIGE HINWEISE:
I. Die Unterschriften aller in Brasilien ausgestellten Dokumente sowie Fotokopien müssen von einem brasilianischen Notariat (Cartório) beglaubigt sein.
II. In Brasilien ausgestellte Unterlagen/Dokumente müssen auf Portugiesisch sein.
III. ALLE nicht-portugiesischsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden.
- Ausnahme: Reisepass, deutsche (mehrsprachige) Geburtsurkunde, deutsche Meldebescheinigung;
IV. Alle Dokumente, die NICHT in Brasilien ausgestellt wurden, müssen VOR Beantragung des Visums mit einer "Haager Apostille" oder durch die brasilianische Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) in dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, konsularisch beglaubigt werden.
- Ausnahme: Reisepass, deutsche Meldebescheinigung;
- Weitere Informationen unter -> Legalisation von Dokumenten;
VI. Email-Anhänge, eingescannte Dokumente oder (Farb-)Kopien sind KEINE ORIGINALE.
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Bearbeitungsprozess:
Die Visa-Abteilung nimmt die erforderlichen VOLLSTÄNDIGEN Unterlagen entgegen, leitet den Visa-Antrag an das Aussenministerium in Brasilien weiter und wartet dann auf die Genehmigung zur Ausstellung des Visums aus Brasília.
Sollte nach Ablauf von acht (8) Wochen noch keine Antwort aus Brasilien vorliegen, bzw. sollte sich die Visa-Abteilung noch nicht bei Ihnen gemeldet haben, schicken Sie bitte eine E-mail, um sich nach dem Stand des Antragsverfahrens zu erkundigen:
- visa.berlim@itamaraty.gov.br
Die Bearbeitungszeit für das Visum ab Eingangsdatum der ministeriellen Genehmigung in der Visa-Abteilung beträgt 3 Werktage;
- In dem Fall, dass der original Reisepass nicht für die gesamte Bearbeitungszeit in der Konsularabteilung verbleiben kann, weil der Antragsteller ihn zwischenzeitlich benötigt, beträgt die Bearbeitungszeit des Visums ab Eingang des Reisepasses ebenso 3 Werktage.
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Zur Kenntnisnahme:
Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.
Unvollständige/unzureichende Unterlagen werden nicht entgegengenommen.
Wir weisen darauf hin, dass die Visa-Bestimmungen NICHT VERHANDELBAR sind.
Begünstigter: BRASILIANISCHE BOTSCHAFT IN BERLIN
IBAN: DE27 1004 0000 0267 7979 00
BIC: COBADEFFXXX
Kreditinstitut: COMMERZBANK BERLIN
Verwendungszweck: DIENSTLEISTUNG + Name des Antragstellers
Anm.: Am 01. Februar 2014 erfolgt die Umstellung auf das neue Zahlungssystem SEPA (Single Euro Payments Area) für Banküberweisungen generell.
Begünstigter: BRASILIANISCHE BOTSCHAFT IN BERLIN
IBAN: DE27 1004 0000 0267 7979 00
BIC: COBADEFFXXX
Kreditinstitut: COMMERZBANK BERLIN
Verwendungszweck: VISUM + Name des Antragstellers
Anm.: Am 01. Februar 2014 erfolgt die Umstellung auf das neue Zahlungssystem SEPA (Single Euro Payments Area) für Banküberweisungen generell.
WICHTIG: entsprechen die AKTUELLEN Vor- und Nachnamen der Eltern NICHT denen in der Geburtsurkunde des Antragstellers, müssen zusätzlich entsprechende Nachweise vorgelegt werden, z. Bsp.: gültiger Personalausweis / Reisepass oder ein die Namensänderung belegendes Dokument. Im elektronischen Antragsformular müssen dem entsprechend die AKTUELLEN Vor- und Nachnamen der Eltern eingetragen werden;