Wohnsitzerklärung
Die Wohnsitzerklärung dient dem Nachweis der aktuellen Wohnadresse in Deutschland. Falls Sie gegenüber der brasilianischen Bundessteuerbehörde (Receita Federal) einen Wohnsitzzeitraum von mehr als einem Jahr in diesem Land nachweisen möchten, beantragen Sie bitte eine Wohnsitzbescheinigung.
Um diesen Service beim Konsulat zu beantragen, stellen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen zusammen:
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Unterlagen |
Hinweise |
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1 |
Original eines Ausweisdokuments mit Foto |
Brasilianische Staatsbürger: - brasilianischer Reisepass, auch wenn abgelaufen; - Personalausweis (RG); - Dienstausweis, ausgestellt von einer öffentlichen Behörde oder einer Aufsichtsbehörde einer gesetzlich geregelten Berufsgruppe, sofern er bundesgesetzlich als gültiges Ausweisdokument im gesamten Staatsgebiet anerkannt ist; - Führerschein (CNH), auch wenn abgelaufen, ausgestellt vom DETRAN; - Ausweis für indigene Personen; oder - digitales Ausweisdokument, sofern es bundesgesetzlich als im gesamten brasilianischen Staatsgebiet gültig anerkannt ist. Ausländische Staatsbürger: Vorlage einer nationalen Migrationsregistrierungskarte (RNM), gültig oder ungültig, oder eines ausländischen Reisepasses, oder eines gültigen ausländischen Ausweisdokuments. HINWEIS: Dokumente, die keine eindeutige Identifizierung des Inhabers ermöglichen – sei es aufgrund ihres Alters, von Streichungen oder Beschädigungen – werden nicht akzeptiert und der Antrag wird abgelehnt. |
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2 |
Original eines aktuellen Wohnsitznachweises |
Es werden aktuelle Originale von Dokumenten akzeptiert, die eindeutig Adresse und Namen des Antragstellers ausweisen, z. B. Kontoauszüge oder Versorgungsrechnungen (Wasser, Strom, Gas, Telefon), kommunale Grundsteuern (lokales Äquivalent zur IPTU) oder Mietverträge. |
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3 |
Antragsformular für die Übersendung von Unterlagen |
Klicken Sie hier, um das Formular herunterzuladen, auszudrucken und auszufüllen. |
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4 |
Zahlung der Konsulargebühr |
Um den Betrag der Gebühr sowie die Zahlungsmodalitäten zu erfahren, klicken Sie hier. |
Art der Bedienung
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Der Service kann sowohl persönlich als auch per Post über das System e-consular beantragt werden. |
Art der Antragstellung
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Die Antragstellung muss über das System e-consular erfolgen. Um Ihren Antrag zu starten, klicken Sie auf den nebenstehenden Link. |
Bearbeitungsfrist
Bis zu 20 Werktage nach Eingang des Antrags beim Generalkonsulat.
Das Generalkonsulat in München übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Verluste der per Post übersandten Unterlagen.
Bei Fragen schreiben Sie bitte an: atestados.munique@itamaraty.gov.br