CPF
CPF - Register für individuelle Steuerzahler
Das Gesetz Nr. 14.534, das am 11. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass ab dem 11. Januar 2024 alle öffentlichen Formulare zur Beantragung von Dienstleistungen das Feld „CPF-Nummer“ enthalten müssen. Die Beantragung von konsularischen Dienstleistungen hängt also von der Angabe einer CPF-Nummer ab.
Es ist daher unerlässlich, dass alle brasilianischen Staatsbürger über eine aktive CPF-Nummer verfügen. Alle CPF-Registrierungs-, Regularisierungs- und Änderungsdienste können online, direkt bei der Receita Federal (Föderalen Steuerbehörde), durchgeführt werden.
Das Register für individuelle Steuerzahler (CPF) ist unverzichtbar für im Ausland ansässige Personen, die in Brasilien Vermögenswerte und Rechte besitzen, die der öffentlichen Registrierung unterliegen, wie z. B.: Immobilien, Fahrzeuge, Boote, Flugzeuge, Aktienbesitz, Bankkonten, Investitionen auf den Finanz- oder Kapitalmärkten.
Sollten Sie Ihre CPF-Nummer vergessen haben, müssen Sie diese in Brasilien bei der Föderalen Steuerbehörde beantragen, da dieses Problem aufgrund des Steuergeheimnisses nicht im Generalkonsulat von Brasilien in Frankfurt gelöst werden kann. Erforderlichenfalls kann der Antrag von einem Vertreter der betreffenden Person in Brasilien mit einer Vollmacht gestellt werden.
- Anleitung für brasilianische Staatsbürger
Um die Registrierung, Regularisierung oder Änderung Ihrer CPF-Nummer zu beantragen, müssen Sie das Online-Formular auf der Website der Föderalen Steuerbehörde ausfüllen.
Der Pop-up-Blocker des Browsers muss deaktiviert sein, da es sonst nicht möglich ist, den Antrag abzuschicken.
Nachdem Sie auf „Enviar“ geklickt haben, wird ein Registrierungsformular (FCPF) erstellt, das einen Code enthält.
Der Antrag muss dann an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: cpf.residente.exterior@rfb.gov.br, mit den unten aufgelisteten Dokumenten im PDF- oder JPEG-Format im Anhang (andere Formate oder Links zu Cloud-Speichern werden nicht akzeptiert):
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Registrierungsformular (FCPF);
- Ausweisdokument der betreffenden Person (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Arbeitserlaubnis oder ausländisches Aufenthaltsdokument, ausgestellt von dem Land, in dem die Person wohnt, usw.);
- Brasilianische Geburts- oder Heiratsurkunde;
- Wenn der Antrag von der betreffenden Person gestellt wird, ein Selfie mit Ihrem aktuellen Reisepass, geöffnet auf den ersten beiden Seiten mit Ihren Angaben, Ihrer Unterschrift und Ihrem Foto;
- Für Kinder unter 16 Jahren: Senden Sie einen Ausweis und ein Selfie eines Elternteils, der seinen eigenen Ausweis (nicht den des Kindes) hält.
Nach Angaben der Föderalen Steuerbehörde dauert es im Durchschnitt fünf (5) Arbeitstage, bis die Überprüfung abgeschlossen ist. Die Behörde wird die im FCPF angegebene E-Mail-Adresse verwenden, um direkt mit den Antragstellern über den Stand der Bearbeitung ihrer Anträge zu kommunizieren.
Wenn Sie Ihre CPF regularisieren oder ändern müssen, sollten Sie sich direkt an die Föderale Steuerbehörde wenden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Föderalen Steuerbehörde.
- Anleitung für ausländische Staatsbürger
Gemäß der Gemeinsamen Verordnung Nr. 53/2023 von COCAD und COGEA müssen ausländische Staatsangehörige, die sich im Ausland aufhalten, ihre CPF-Anträge bei den konsularischen Vertretungen Brasiliens im Ausland stellen, und zwar im Rahmen einer persönlichen Vorsprache.
Um diese Dienstleistung beim Generalkonsulat von Brasilien in Frankfurt zu beantragen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen.
Vorzulegende Dokumente:
- Unterschriebenes Registrierungsformular (FCPF);
Hinweis: Ausländer müssen das von der brasilianischen Föderalen Steuerbehörde bereitgestellte Online-Formular ausfüllen, das in Portugiesisch, Englisch und Spanisch verfügbar ist.
Nachdem Sie auf „Enviar“ geklickt haben, wird ein Registrierungsformular (FCPF) erstellt, die einen Code enthält, das unterzeichnet werden muss.
- Gültiger Ausweis (Reisepass oder deutscher Personalausweis);
- Geburts- oder Heiratsurkunde.
Sobald Sie die Unterlagen zusammengestellt haben, können Sie die Dienstleistung über die Plattform e-consular beantragen, indem Sie auf diesen Link klicken.
Die Rückmeldung über die Erledigung der Dienstleistung, gegebenenfalls zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, wird per E-Mail an die im FCPF (Registrierungsformular) angegebene Adresse gesandt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Föderalen Steuerbehörde oder E-Mail an: cpf.residente.exterior@rfb.gov.br
Wenn Sie Ihre CPF regularisieren oder ändern müssen, sollten Sie sich direkt an die Föderale Steuerbehörde wenden.