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Você está aqui: Página Inicial Consulado-Geral do Brasil em Munique Site - Primeira versão Generalkonsulat von Brasilien in München Konsularische Dienstleistungen Visum
Info

Visum

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Publicado em 31/01/2023 07h40 Atualizado em 01/12/2025 06h11

Achtung! Termine für konsularische Dienstleistungen im Generalkonsulat München werden über das e-Consular System (https://ec-munique.itamaraty.gov.br/) vergeben.

NEU: Ab sofort können deutsche Staatsbürger auch technische Unterstützung und Technologietransfer für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen leisten, ohne ein Arbeitsvisum beantragen zu müssen, sofern der Ausländer keine bezahlte Tätigkeit mit brasilianischer Zahlungsquelle ausübt. Dies gilt auch für: Montage- und Reparaturarbeiten von nach Brasilien exportierten Geräten/Anlagen, Technologietransfer, sowie Technische Beratung.

Diese 90 Tage sind nicht verlängerbar, deutsche Staatsangehörige können sich aus diesem Reisegrund für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ohne Visum im brasilianischen Hoheitsgebiet aufhalten. 
Für Zeiträume von mehr als 90 Tagen oder in Fällen, in denen der Ausländer die 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bereits ausgeschöpft hat, ist weiterhin ein Arbeitsvisum erforderlich. 
Diese Regelung gilt auch für alle Staatsangehörigen von Ländern, mit denen ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (VIVIS) besteht. 

Kontakt : vistos.munique@itamaraty.gov.br

Empfehlung der Gelbfieberimpfung für Brasilienreisende Gefährdete Regionen

  • Tourismus Visa (VIVIS - "Visto de Visita")
  • e-Visa for American, Australian and Canadian citizens 
  • Touristen und Geschäftsreisende aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Einwanderungsvisum / Langzeitvisum
  • Staatsbürger der folgenden Länder brauchen kein Besuchervisum VIVIS.
  • Besuchervisum/VIVIS – Tourismus
  • Visum Working-Holiday
  • Temporäres Visum I - Forschung, bilaterale Wissenschaftliche Zusammenarbeit, Lehrkräfte
  • Temporäres Visum I - Austauschschüler
  • Besuchervisum - VIVIS Geschäftsreisen/Business
  • Temporäres Visum IV - Studenten/Doktoranden/Praktikanten im Rahmen einer Ausbildung
  • Temporäres Visum V - Technische Assistenz, Arbeit, Schulungen, Berufspraktikum
  • Temporäres Visum VII - geistliche Personen
  • Journalisten - Korrespondenten - Internationale Medien
  • Temporäres Visum VIII - Freiwillige Soziale Dienste
  • Visum IX für Investoren
  • Visum XI für Ehegatten - Familienzusammenführung
  • Visum XI für eingetragene Lebenspartnerschaften
  • Visum XIV für Pensionisten - auch bei Verwitwung.
  • Temporäres Visum XII - Sportliche und künstlerische Aktivitäten
  • Temporäres Visum XIV "Digital Nomad"  RN nº 45/2021
  • Zahlungsmöglichkeiten

Tourismus Visa (VIVIS - "Visto de Visita")


Überprüfen Sie bitte hier ob Sie einen VIVIS benötigen.

Touristen und Geschäftsreisende aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Staatsangehörige aus der EU reisen mit ihren jeweiligen Reisepässen unter Beachtung nachfolgender Bedingungen ohne Visum nach Brasilien:

a) Touristen.
der Aufenthalt ist auf 90 Tage beschränkt und seit 2012 nicht mehr verlängerbar.

oder

b) Geschäftsreisende,

deren Tätigkeit nicht von brasilianischen Quellen vergütet wird.     

Achtung: nur zur Teilnahme an Besprechungen im administrativen Bereich, Tagungen, Konferenzen, Messen, Fortbildung unter 90 Tage Aufenthalt, Kongresse und ähnliches.

Gilt nicht für Techniker, Ingenieure, Beauftragte für Schulungen, Praktikanten und Monteure. Für diese Fälle braucht man unbedingt ein Visum!

 Für beide Fälle gilt:


Bei mehrmaligen Einreisen und Ausreisen beträgt der maximale Aufenthalt 90 Tage in einem Zeitfenster von 180 Tagen und ist seit 2012 nicht mehr verlängerbar.

Bei einer einmaligen Einreise ist der Aufenthalt auf 90 Tage beschränkt. Danach muss für 90 Tage ausgesreist werden um erneut einreisen zu dürfen.
Auch hier gilt: Der Aufenthalt ist seit 2012 nicht mehr verlängerbar.

Anmerkung: Das üblicherweise in Flugzeugen vorgelegte Formular, in dem nach dem Grund der Reise gefragt wird, sollte unter der Rubrik - tourism oder business - angekreuzt werden.

Der Reisepass muss bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein.

 Einwanderungsvisum / Langzeitvisum

Temporäre Einwanderungsvisa. Bei  I, IV, V, VI, VII nur möglich mit vorheriger Genehmigung vom Nationalen Einwanderungsrat in Brasília bzw. Brasilianisches Arbeitsministerium.

Eine Genehmigung kann nur unter einer der folgenden Voraussetzungen angefordert werden:

I. Bei einem Arbeitsvertrag mit einer brasilianischen Firma. In diesem Falle ist die Genehmigung von der brasilianischen Firma beim Arbeitsministerium in Brasilia zu beantragen. Lesen Sie auch: Arbeitsvisum

II.   Als Ehemann/-frau einer/s Brasilianer/in/s. Auch möglich bei eingetragenen Lebenspartnerschaften mit einem brasilianischen Staatsbürger.

III. Als Ehemann/-frau einer/s ausländischen Staatsbürger/in/s mit gültigem Dauervisum für Brasilien.

IV.   Bei Investitionen von mindestens BRL 500.000,00 (Brasilianischer Real). Der elektronische Investitionsnachweis SISBACEN, sowie Eingangsbestätigung des investierten Kapitals auf das Konto des in Brasilien ansässigen Unternehmens müssen vorgelegt werden. Des weiteren muss die Investition nachweislich zehn neue Arbeitsplätze schaffen.
Gleiches gilt für Investitionen in Höhe von BRL 600.000,00 pro entsandtem Direktor, Manager oder sonstigen Führungskräften.

- Auch bei privatem Erwerb einer Immobilie mit einem Mindestwert von BRL 1.000.000,00

V.  Minderjährige Kinder von Ausländern mit festem Wohnsitz in Brasilien und gültigem Dauervisum.

VI. Eltern von Brasilianern oder Ausländern mit festem Wohnsitz in Brasilien und gültigem Dauervisum. (Nur wenn die Eltern/Elternteil nachweislich aus finanziellen/gesundheitlichen/alters - Gründen nicht mehr in der Lage sind/ist das eigene Leben sebstständig zu bestreiten und auf das in Brasilien lebende Kind angewiesen sind/ist)

VII. Bruder, Schwester, Enkel oder Enkelin von Brasilianern oder Ausländern mit gültigem Dauervisum für Brasilien, vollumfänglich finanziell abhängig, Waisen, ledig und minderjährig (unter 18 Jahren) sind. 

VIII. Pensionisten die nachweislich in der Lage sind mindestens US$ 2000,00 monatlich nach Brasilien zu überweisen.

BITTE GEBEN SIE GENAU AN, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN SIE IN BRASILIEN EINWANDERN WOLLEN, DAMIT WIR IHNEN ALLE EINZELHEITEN MITTEILEN KÖNNEN.

Besuchervisum/VIVIS - Tourismus

WICHTIG!

Gemäß dem Gesetz RN 17-20/2013 und der Bekanntmachung CONARE Nr: 100539/127 des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten in Brasília wird eine Visumserteilung an syrische Flüchtlinge auf unbestimmte Zeit suspendiert.

In besonderen Fällen kann nach individueller Prüfung ein Visum erteilt werden, dazu muss sich der Antragsteller an eine der folgenden Vertretungen Brasiliens wenden:

Brasilianische Botschaft in Amman, Brasilianische Botschaft in Ankara, Brasilianische Botschaft in Beirut, Brasilianische Botschaft in Cairo, Brasilianisches Konsulat in Istanbul.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags für ein TOURISTENVISUM (gültig für 90 Tage in einem Zeitfenster von einem Jahr) bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen vorzulegen:

Documents for a successful visa request

Achtung: Nicht für Bürger der EU. Diese reisen zu Urlaubszwecken visumsbefreit. Aufenthalt max. 90 Tage nicht verlängerbar!

Citizens of this countries don´t need a tourist visa and can stay in Brazil for 90 days: click 

WICHTIG: DIE BEARBEITUNGS FRIST FÜR VISA BETRÄGT 20 WERKTAGE.

1) Reisepass im Original, mindestens noch 6 Monate gültig, mit mindestens 3 freien Seiten. valid passport, at least 6 month validity, some free pages.

2) Antragsformular - application form herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, biometrisches Passfoto (Frontalaufnahme mit weißem Hintergrund) aufkleben. Fill application form, add your parents names, post signature and photo with white backround.

3) Onlineformular unbedingt erforderlich! Compulsory   klick hier, ausfüllen, senden, drucken, biometrisches Passfoto aufkleben und unterschreiben.
Fill online, send, print, post signature and photo with white backround.

4). Nachweis über eigene Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts in Brasilien z.B. durch Vorlage von Fotokopien: Kontoauszug der Kreditkarte, oder Kontoauszug des Girokontos und Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers. Monitoring of own financial resources. (statement of account with employment contract or statement of credit card, etc...)

!!! Ein Einladungsschreiben aus Brasilien gilt nicht als Nachweis zur Finanzierung des Aufenthaltes !!!

!!! An invitation letter of Brazil (friends, relatives etc...) will not be accepted as financial basis !!!

5) Fotokopie des Tickets oder eine Bestätigung des Reisebüros über den bezahlten Hin- und Rückflug.  copy of ticket reservation.

6) Frankierter Rückumschlag  DINA 4 "Einschreiben"  pre-paid envelope to return the passport

NEU!!!

VISUMSGEBÜHREN: € 88,00 – visa fees 

Ein Touristenvisum muss innerhalb eines Jahres ab dem Ausstellungsdatum in Anspruch genommen werden.

This countries have special visa fees.

Algerien    €    93,50
Angola      €  198,00
China        €  126,50

Neu: Commerzbank München. IBAN: DE66 700800000349459700. BIC: DRESDEFF700

Antragstellung ausschließlich per Post:

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen, und die Rücksendung auf dem Postweg wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag ein Retourumschlag beifügen:

 DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.

Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.

Bitte Kopie der Bezahlung dem Antrag beifügen.

Visum Working-Holiday

NEU: Die Gültigkeit des Visum unterliegt der Entscheidung der Brasilianischen Bundespolizei. (Maximal 12 Monate)
klick:
 Policia Federal

Basierend auf dem zwischen Brasilien und Deutschland 2015 unterzeichneten Memorandum of Understanding für das “Working-Holiday Programm” kann deutschen Staatsbürgern/innen ein Visum VITEM VI (“Programa Férias-Trabalho”) erteilt werden.

Das VITEM VI soll zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses beitragen und jungen Menschen ein umfassenderes Reiseerlebnis, Einblicke in die Kultur und das Alltagsleben Brasiliens sowie das Sammeln von Arbeitserfahrungen ermöglichen, jedoch nicht die Chance bieten, in Brasilien eine dauerhafte Beschäftigung zu finden. Das Visum kann nur einmal auf den selben Antragsteller ausgestellt werden. 

Die primäre Absicht des/der Antragstellers/in, Brasilien besuchen bzw. bereisen zu wollen, muss Tourismus sein. Arbeit oder Studium/Weiterbildung dürfen nicht der Hauptgrund des Aufenthalts in Brasilien, sondern nur zweitrangiges Vorhaben sein.

Eine zeitweilige Erwerbstätigkeit darf ausschließlich dem Zweck dienen, die finanziellen Reisemittel zu ergänzen.

Im Rahmen des Working-Holiday-Programms können jährlich 1.000 VITEM VI für deutsche Staatsbürger erteilt werden.

Das Visum Working Holiday:

  • kann mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr ausgestellt werden;
  • erlaubt ab dem Einreisedatum eine Aufenthaltsdauer von maximal 365 Tagen;
  • ist nicht verlängerbar.

Sobald das Visum erteilt wurde, muss die Einreise nach Brasilien ab Ausstellungsdatum innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Erfolgt keine Einreise innerhalb dieser Frist, verfällt das Visum und kann nicht noch einmal beantragt werden.

Das Visum für deutsche Staatsbürger wird ausschließlich durch die Konsularabteilung der brasilianischen Botschaft in Berlin und den brasilianischen Generalkonsulaten in Frankfurt/Main und München ausgestellt. Das Visum kann weder in Brasilien noch in einer anderen brasilianischen konsularischen Vertretung beantragen.

Achtung! Inhabern des VITEM VI ist es strikt untersagt, in Brasilien ehrenamtlich tätig zu sein; zur Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten muss das Visum für freiwillige soziale Dienste beantragt werden. 

Für das Visum Working Holiday müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Inhaber/in eines gültigen deutschen Reisepasses sein;
  • zum Zeitpunkt der Visa-Antragstellung (bei Abgabe der vollständigen Unterlagen in der Konsularabteilung) mindestens 18 und höchstens 30 Jahre alt sein;
  • sich nicht in Begleitung von unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern in Brasilien aufhalten (ausgenommen sind unterhaltsberechtigte Familienmitglieder mit eigenem Brasilien-Visum bzw. Aufenthaltsgenehmigung für Brasilien);
  • primäre Absicht des Aufenthalts in Brasilien ist Urlaub/Reisen, nicht Arbeit/Erwerbstätigkeit oder Studium/Weiterbildung;
  • nicht länger als sechs (6) Monate für denselben Arbeitgeber in Brasilien zu arbeiten;
  • keine dauerhafte bezahlte Anstellung in Brasilien anzunehmen;
  • nicht länger als sechs (6) Monate an einem oder mehreren Aus- oder Weiterbildungskursen in Brasilien teilzunehmen;
  • sich in guter gesundheitlicher Verfassung befinden;
  • noch nie zuvor ein Visum Working Holiday beantragt bzw. genehmigt bekommen zu haben, oder sich im Rahmen des Working-Holiday-Programms in Brasilien aufgehalten zu haben;
  • gemäß brasilianischer Gesetzgebung kein anderer Grund vorliegt, das Visum Erforderliche einzureichende Visa-Antragsunterlagen:

1. Gültiger deutscher Reisepass;

2. Aktuelles, biometrisches Foto (nicht älter als 1 Jahr);

3. Internationale Geburtsurkunde mit Haager Apostille 

4. Online-Antragsformular: https://formulario-mre.serpro.gov.br/sci/pages/web/pacomPasesWebInicial.jsf

UPLOADS vornehmen von: Foto, Unterschrift, Geburtsurkunde, Führungszeugnis. 

Im Online-Antrag muss die Wohnanschrift des/der Antragstellers/in in Deutschland sowie der Beruf oder aktuell ausgeübte Tätigkeit des Antragstellers/in angegeben werden;

Falls bereits bekannt, muss die vollständige Adresse der Unterkunft sowie der Arbeitgeber in Brasilien mit vollständiger Adresse unter „Kontakte“ im Online-Antrag eingetragen werden;

5. Nachweis über ausreichend finanzielle Ressourcen für die ersten 3 Monate bei einem Gesamtaufenthalt von 6 Monaten, bzw. für die ersten 6 Monate bei einem Gesamtaufenthalt von einem Jahr (mind. 600 Euro pro Monat)
Damit der Finanzierungsnachweis akzeptiert wird, muss mindestens eines der folgenden Dokumente eingereicht werden:

a) Offizielles Schreiben der Hausbank (Original mit Unterschrift und Stempel der Bank), in dem bestätigt wird, "… dass der/die Visa-Antragsteller/in über ein aktuelles Bankguthaben in Höhe von ........ EURO verfügt“;

- eine einfache ausgedruckte Finanz- oder Saldenübersicht wird NICHT akzeptiert;

ODER:

b) Bestätigung eines Kreditkarteninstituts (oder Ausdruck bei Nutzung von Online-Banking) über den zur Verfügung stehenden Kreditrahmen, sowie die Kopie der dazugehörigen Kreditkarte des/der Antragstellers/in;

- Aus der Bestätigung/dem Ausdruck muss der Name des Karteninhabers (Antragsteller/in), der zur Verfügung stehende Kreditrahmen und die Kreditkartennummer ersichtlich sein;

ODER:

c) Unterschriebene Verpflichtungserklärung eines leiblichen Elternteils zu Gunsten des/der Antragstellers/in, zusammen mit EINEM der folgenden Belege des sich verpflichtenden Elternteils:

- Giro-Kontoauszüge der letzten 3 Monate (die Konsularabteilung behält sich vor, ein entsprechendes Konto-Guthaben zu verlangen);

- Sparguthaben (Sichteinlagen oder Tagesgeldkonto);

- gültiger Arbeitsvertrag, in dem der monatliche Netto-Verdienst in Ziffern angegeben ist;

- Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate;

6. Rückflugticket in das Herkunftsland oder Nachweis über ausreichend finanzielle Ressourcen, um dieses zu erwerben (ca. 500 bis 600 Euro zusätzlich zum Finanzierungsnachweis);

7. Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung, gültig für die gesamte Aufenthaltsdauer in Brasilien, die einen umfassenden Unfall- und Krankenversicherungsschutz umfasst, sowie Krankenhausbehandlung und Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall abdeckt;

8. (Europäisches) Polizeiliches Führungszeugnis, Original und einfache Kopie aus ALLEN Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat (ggf. übersetzt);

  • Polizeiliche Führungszeugnisse dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen nicht älter als drei Monate sein und dürfen NICHT durch die ausstellende Behörde zugeschickt, sondern nur zusammen mit allen anderen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden;

9. Überweisungsbeleg (falls die Visagebühr nicht per EC-Karte direkt am Schalter der Konsularabteilung gezahlt wird).

Bitte beachten:

I. Die erforderlichen Kopien gehören mit zur VOLLSTÄNDIGKEIT der Antragsunterlagen.

II. Sollten Sie KOPIEN von eingereichten ORIGINALDOKUMENTEN zu anderen Zwecken benötigen, so empfehlen wir, dass diese VOR ABGABE der Unterlagen angefertigt werden. 

III. E-Mail-Anhänge, eingescannte Dokumente oder (Farb-)Kopien sind KEINE ORIGINALE.

IV. Akzeptierte Sprachen: Portugiesisch, Deutsch, Spanisch, Englisch oder Französisch;

  • Dokumente, die in anderen Sprachen ausgestellt wurden, müssen immer von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

Visa-Gebühren: € 110,00

Bearbeitungszeit: 20 Werktage

Zur Kenntnisnahme:

Es liegt im Ermessen der Konsularabteilung die Vorlage weiterer Dokumente anzufordern.

Unvollständige/unzureichende Anträge können leider nicht bearbeitet werden.

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen, und die Rücksendung auf dem Postweg wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag ein Retoureumschlag beifügen:


DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.
Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.  

 Temporäres Visum I - Forschung, bilaterale Wissenschaftliche Zusammenarbeit, Lehrkräfte

Bitte beachten Sie, dass wir nur Visaanträge aus unserem Zuständigkeitsbereich (Bayern und Baden-Württemberg) bearbeiten dürfen. Alle Unterlagen aus anderen Bundesländern werden zurückgesendet.

 WICHTIG: DIE BEARBEITUNGS FRIST FÜR VISA BETRÄGT 20 WERKTAGE.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen vorzulegen:

1) Internationale Geburtsurkunde im Original mit Apostille.

2) Reisepass im Original, mindestens noch 6 Monate gültig.

3) Polizeiliches Führungszeugnis (Beglaubigung nicht erforderlich: Ausnahme: Visa für Sozialarbeiten).

4) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme vor weißem Hintergrund) aufkleben.

5) Onlineformular unbedingt erforderlich! Klick hier, ausfüllen, senden, drucken und unterschreiben.

6) Für wissenschaftliche Forschungen oder kulturelle Missionen gilt: Schreiben der Institution aus Brasilien vorlegen, aus dem der Zweck der beabsichtigten Reise hervorgeht. Kurze  Beschreibung der beabsichtigten Forschungstätigkeit.

- Fotokopie des Diploms beifügen.

- Bestätigung über ein Anstellungsverhältnis oder Teilnahme an Forschungen an einem deutschen Lehrinstitut.

- Bestätigung über die Teilnahme an einem Forschungsprogramm. Brief des "Conselho Nacional de Desenvolvimento Científico e Technológico" (CNPq)
  oder  Förderung durch  CAPES (Coordenação de Aperfeiçoamento de Pessoal de Nível Superior)

- Bei Entnahmen oder Ausfuhr von Proben ist ein Genehmigungsschreiben des Brasilianischen Ministeriums für Wissenschaft und Technologie erforderlich. Hierzu muss sich das Brasilianische Forschungsinstitut an das zuständige Ministerium wenden.

7) Frankierter Rückumschlag DIN A 4 "Einschreiben"

Für deutsche Staatsbürger ist ein Visum bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen nicht erforderlich. Es dürfen keine Gehälter bezogen werden! Stipendien, z.B. Gelder für Verpflegung, Transport, Unterkunft, in angemessener Höhe sind erlaubt.

Temporäres Visum für Lehrkräfte, Wissenschaftler und Projektleiter mit Deutschem Dienstpass.

Richtlinien zur korrekten Antragstellung.

a.Vorlage der Verbalnote, ausgestellt vom Auswärtigen Amt in Berlin, mittels der die Entsendung des Antragstellers beantragt wird.

b.Bestätigung des in Deutschland ansässigen Instituts über ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis mit dem Antragsteller.
   Bestätigung, dass sämtliche Kosten, sowie Gehälter nach wie vor von Deutschland aus vergütet werden.(Diestvertrag,Zuwendungsbescheid)

   Es Dürfen keine Gelder von braslianischen Quellen an den Antragsteller gezahlt werden.

c. Schreiben des in Brasilien ansässigen  Lehrinstituts über die temporäre Aufnahme des Entsandten in den Lehrkörper vor Ort.        

d. Weitere Unterlagen:

1) Internationale Geburtsurkunde im Original mit Apostille.

2) Reisepass im Original, mindestens noch 6 Monate gültig.

3) Polizeiliches Führungszeugnis (Beglaubigung nicht erforderlich)

4) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme vor weißem Hintergrund) aufkleben.

5) Onlineformular erforderlich: Klick hier , ausfüllen, senden, drucken und unterschreiben.

Für deutsche Staatsbürger ist ein Visum bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen nicht erforderlich. Es dürfen keine Gehälter bezogen werden! Stipendien, z.B. Gelder für Verpflegung, Transport, Unterkunft, in angemessener Höhe sind erlaubt.

VISUMSGEBÜHREN:
- für deutsche Staatsangehörige, gebührenfrei.


- Andere Nationalitäten: € 110,00.

Die Gebühren sind im Voraus per Banküberweisung zu entrichten, mit Kopie der Quittung an die Visumabteilung.

Für USA Staatsbürger: €  275,00. Bearbeitungsgebühr.

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen, und die Rücksendung auf dem Postweg wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag ein Retoureumschlag beifügen:


DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.
Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.  

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE BEARBEITUNG DER ANTRÄGE ETWA 20 WERKTAGE IN ANSPRUCH NIMMT.

 Temporäres Visum I  - Austauschschüler

Austauschschüler – „Intercâmbio Estudantil“

Bitte beachten Sie, dass wir nur Visaanträge aus unserem Zuständigkeitsbereich (Bayern und Baden-Württemberg) bearbeiten dürfen. Alle Unterlagen aus anderen Bundesländern werden zurückgesendet.

Unvollständige Visaanträge werden unbearbeitet zurückgegeben!

Zur Erteilung eines Visums werden Sie gebeten folgende Unterlagen einzureichen:

a) Unterlagen des ausländischen Schülers:

1) Reisepass im Original (mindestens noch 180 Tage gültig bei Einreise).

2) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschrieben, Foto (Frontalaufnahme mit hellem Hintergrund) aufkleben.

3) Onlineformular unbedingt erforderlich: Klick hier, ausfüllen, senden, drucken, Foto aufkleben und unterschreiben.

Die Antragsformulare sollen vom Austauschschüler und beiden Eltern unterschrieben werden, so dass für die diplomatische Vertretung ersichtlich wird, dass beide Elternteile mit der Reise einverstanden sind.

4) Polizeiliches Führungszeugnis .
5) Bescheinigung des brasilianischen Veranstalters über die Aufnahme des Antragstellers   in das Austauschprogramm. zum Beispiel: AFS oder Rotary
6) Immatrikulationsbescheinigung  der gewählten Bildungseinrichtung.
7) Vollständige Adresse, sowie  Angaben über die Gastfamilie.
8) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel , um Reise- und Aufenthaltskosten zu decken (in notariell beglaubigter Form der Eltern mit Kopie der Geburtsurkunde, oder von Seiten der Austauschorganisation).

Vorlage hier: klick

 9) Internationale Geburtsurkunde im Original mit Apostille.
10) Falls nur ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht verfügt, muss zum Nachweis eine beglaubigte Kopie der alleinigen elterlichen Sorge vorgelegt werden. Dokumente, aus denen nicht hervorgeht, wem die elterliche Sorge (Vater, Mutter oder eine dritte Person) obliegt, können nicht entgegengenommen werden. Aus den Unterlagen sollte klar hervorgehen, wem die elterliche Sorge übertragen worden ist. Dieses Dokument sollte nicht älter als ein Jahr sein (es wird empfohlen, diese Urkunde auf Portugiesisch übersetzen zu lassen, damit sie mit dem deutschen Original bei Ein- bzw. Ausreise des/der Minderjährigen der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden kann ).

11) Sollte ein Elternteil bereits verstorben sein, muss eine Fotokopie der Sterbeurkunde beigefügt werden (es wird empfohlen, diese Urkunde auf Portugiesisch  übersetzen zu lassen, damit sie zusammen mit dem deutschen Original bei Ein- bzw. Ausreise des/der Minderjährigen der brasilianischen Bundespolizei vorgelegt werden kann).

12) Reisegenehmigung

Wichtig!
gemäß einer neuen Gesetzgebung, müssen alle Minderjährigen, die aus Brasilien wieder zurückreisen eine Reisegenehmigung vorlegen. Das Formular finden Sie im folgenden link:
👉https://www.gov.br/mre/pt-br/consulado-munique/brasilianisches-general-konsulat/konsularische-diensleistungen/teste-2
Ihre Eltern müssen damit zum Notar, anschließend zum Landgericht für die Apostille. Danach an das Generalkonsulat senden. Erst nach Eintreffen der Reisegenehmigung kann das Konsulat das Visum ausstellen.

Unterlagen zum Veranstalter des Austauschprogramms:  zum Beispiel: AFS oder Rotary
1) Gründungsurkunde.
2) Beleg über die ordnungsgemäße Eintragung in das Brasilianische Körperschaftsregister.

Gebühren:
- für deutsche und argentinische Staatsangehörige: gebührenfrei.
- Andere Nationalitäten:  € 110,00
 
Für belgische, italienische, norwegische und schwedische Staatsbürger, bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen: gebührenfrei.  

USA Staatsbürger € 275,00. Bearbeitungsgebühr (Processing fee)

Britische Staatsbürger, die ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als 180 Tagen beantragen, zahlen  eine  Bearbeitungsgebühr von  € 236,50

Es wir empfohlen, das Visum ca. 4 Wochen vor Abreise zu beantragen.

Die Bearbeitung des Visums nimmt  ca. 20 Werktage in Anspruch.

Das Visum kann für eine Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden.

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen und die Rücksendung auf dem Postweg wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag ein Retoureumschlag beifügen:

DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.
Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt. 

Besuchervisum - VIVIS Geschäftsreisen/Business

Dieses Visum deckt folgende Bereiche ab: Besprechungen im Administrativen Bereich, Kongresse, sonstige Geschäftsreisen, Messen u ä... Filmaufnahmen, Künstler, Sportler, Reportagen (Journalisten), Adoptionen. Es dürfen keine Gehälter von brasilianischen Quellen bezogen werden.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf ein zeitlich begrenztes Visum  bis 90 Tage Aufenthalt in einem Zeitfenster von einem Jahr (mehrfach Einreisen möglich), bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen vorzulegen.
 

Visa request for 90 days stay in a period of one year, multiple entries. Management and business talks of any kind, conferences, artists, athlets, journalism, report, film shot, adoption. Any kind of fees or salary from Brazilian sources are not allowed.

1) Reisepass im Original, mindestens noch 6 Monate gültig mit mindestens 3 freien Seiten. valid passport, at least 6 month validity, some free pages.

2) Antragsformular - application form herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme vor weißem Hintergrund) aufkleben.
Fill the application form, add your parents names, post signature and photo with white backround.

3) Online Formular vollständig ausfüllen senden, drucken und unterschreiben:
Fill the online form, send, print, post signature and photo wit white backround:     KLICK HIER

Wichtig!
4) Schreiben der entsendenden Firma/Agentur oder andere.... aus dem Ziel und Zweck der Reise hervorgehen und Bestätigung, dass sämtliche Kosten vom Ausland aus getragen werden und nicht von Brasilien.
Letter of the sending company(Short decription of the mission including responsability declaration towards the applicant.  

Nicht für Ingenieure, Techniker oder Monteure. Diese Berufsgruppen benötigen ein spezielles Visum.   Not for technical assitance. Technicians and engineers need a proper visa: click

Besondere Fälle

Dreharbeiten in Brasilien bedürfen einer Genehmigung der nationalen Kinoagentur  www.ancine.gov.br. Movie companies must contact ancine (brazilian cinema agency) to obtain a permition.

Adoptionen: Unterlagen der Landesjugendamt/ Bayern/Baden-Württemberg und der CEJAI: „Comissão Estadual Judiciária de Adoções Internacionais“, Buchungsbestätigung über Hin und Rückflüge, Reisepässe, sowie Formulare, siehe  2) und 3).

VISUMGEBÜHREN:     Visa fees have to be paid in advance in the following bank account or at present via EC Maestro Card. (German banks only)
Die Gebühren sind im Voraus per Banküberweisung zu entrichten, mit Kopie der Quittung an die Visumabteilung, oder vor Ort mit EC Karte.

 - Deutsche Staatsbürger brauchen dieses Visum nicht. 

- Angola:    € 198,00.    Fees
- Algerien:  € 93,50.      Fees
- China       € 126,50     Fees

Gebühren - Alle anderen Nationalitäten:  € 88,00   Fees for all other countries

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen, und die Rücksendung per Post wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.

Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.

WIR WEISEN DARAUFHIN, DASS DIE BEARBEITUNG DER ANTRÄGE ETWA 20 WERKTAGE IN ANSPRUCH NIMMT.

 

Temporäres Visum IV - Studenten/Doktoranden/Praktikanten im Rahmen einer Ausbildung

Das Visum wird für die Zeit des internationalen Versicherungsschutztes erteilt, jedoch maximal bis 12 Monate Aufenthalt

WICHTIG: DIE BEARBEITUNGS FRIST FÜR VISA BETRÄGT 20 WERKTAGE.

 Für die Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie uns folgende Unterlagen vorzulegen:

1) Internationale Geburtsurkunde im Original mit Apostille.

2) Reisepass im Original, mindestens noch sechs Monate gültig, und mit mindestens 3 freien Seiten.(die Gültigkeit des Passes sollte Mindestens der Dauer des Aufenthalts entsprechen).

3) Polizeiliches Führungszeugnis. Einfach, unbeglaubigt. (Nur erforderlich wenn der Aufenthalt 90 Tage übersteigt)

Achtung: Führungszeugnisse gelten nur 90 Tage ab dem Datum der Ausstellung.

4) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme vor weißem Hintergrund) aufkleben.

5) Onlineformular unbedingt erforderlich: Klick hier, ausfüllen, senden, drucken, Foto aufkleben und unterschreiben.

6) Nachweis über Studienplatz/Praktikantenstelle oder sonstige Kurse bzw. akademische Aufträge: im Original oder Scananhang aus Brasilien, mit Briefkopf, Namen und Unterschriften der verantwortlichen Personen.

7) Finanzierungsnachweis: Nachweis über ausreichende Geldmittel (Brief der Eltern oder der Bank oder Nachweis über ein Stipendium)

Vorlage hier

8) Nachweis einer internationalen Krankenversicherung. (Nicht erforderlich bei Nachweis über ein Stipendium mit Versichrungsschutz)

9) Neu!!! Kopie des Flugtickets Ein-und Ausreise.

Es können grundsätzlich nur vollständige Anträge bearbeitet werden, mit allen Erfordernissen 1) bis 9) nicht verhandelbar. Unvollständige Anträge werden an den Antragsteller zurückgeschickt.

Das Visum ist für die unten aufgeführten Fälle bestimmt:

A) Für Praktikanten im Rahmen des Studiums:

 - Praktikumsvertrag ausgestellt von einem brasilianischen Unternehmen. Von beiden Parteien (Praktikant/Unternehmen) unterzeichnet.

 - Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Universität oder Bescheinigung des deutschen Lehrinstituts über die Teilnahme an einer Berufsausbildung.

 - Medizinstudenten, die in Brasilien ein Praktikum absolvieren möchten, müssen einen Nachweis über Portugiesisch Kenntnisse vorlegen.

B) Für Studenten/Auslandssemester/Doktoranden:

"Carta de Aceite" der brasilianischen Universität vorlegen

Diese Aufnahmebescheinigung der brasilianischen Universität wird von der für das Ausstauschprogramm verantwortlichen Person unterschrieben.

 Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule vorlegen. Bei Auslandssemester im Rahmen eines akademischen Austauschprogramms. Unbedingt erforderlich!

C) Für Vollzeitstudenten: Nachweis über die Einschreibung an einer brasilianischen Universität vorlegen.

D) Für Teilnehmer an einem Sprachkurs Portugiesisch, sonstige technische Kurse (15 Wochenstunden sind Minimum) an einer anerkannten Sprachschule. CNPJ Nummer der Schule mit einreichen! (Brasilianischer Handelsregister)
auch Gymnasium, mittlere Reife, oder ähnliche Schulbildung. (Bei Minderjährigen muss eine vom Notar beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern beigefügt werden, sowie eine Verpflichtungserklärung einer brasilianischen Gastfamilie)
Bitte den Nachweis über die Einschreibung an einer anerkannten Schule vorlegen, mit Dauer des Kurses und der vorgesehenen Wochenstunden

Für deutsche Antragsteller ist dieses Visum gratis!

Für alle anderen Nationalitäten gilt:

VISUMSGEBÜHREN : € 110,00  

Französische Staatsbürger:  € 220,00 
USA Staatsbürger:  € 176,00
Arabische Emirate:  € 170,50 
Britische Staatsbürger: € 511,50

Die Gebühren sind im Voraus per Banküberweisung zu entrichten, mit einer Kopie der Quittung an die Visa Abteilung.

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen und die Rücksendung auf dem Postweg wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

      DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

         Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.
Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt. 

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE BEARBEITUNG DER ANTRÄGE ETWA 20 WERKTAGE IN ANSPRUCH NIMMT.

Temporäres Visum V - Technische Assistenz, Arbeit, Schulungen, Berufspraktikum

Arbeitsvisa, Traineevisa, auch bei technischer Assistenz bis 180 Tage Aufenthalt!  

Diese Visa für Brasilien bekommen Sie, wenn Sie von einem in Brasilien ansässigen Unternehmen angefordert werden. Hierzu muss die brasilianische Firma/Filiale/Partner einen Antrag beim dortigen Portal-Internationale Arbeit/Justizministerium stellen. Erst nach erteilter Genehmigung seitens des Arbeitsministeriums kann das Zielkonsulat  der Genehmigungsdepesche das Visum ausstellen. Die Dokumente die dazu erforderlich sind, teilt Ihnen das Ministerium in Brasilien mit, nicht das Konsulat. Diese Regelung gilt fortan für alle Arbeits und Traineevisa.
Das Konsulat ist am Genehmigungsprozess nicht beteiligt, sondern stellt diese Visa lediglich aus, Genehmigung vorausgesetzt.

Neues Migrationsgesetz: 13.445/2017. Nationaler Einwanderungsrat.

Die Genehmigung wird direkt an das Konsulat übermittelt und der Antragsteller reicht erst dann die folgenden Unterlagen ein:

1) Internationale Geburtsurkunde im Original mit Apostille.

2)  Reisepass im Original, mindestens noch 6 Monate gültig und mit mindestens 3 freien Seiten.

3) Polizeiliches Führungszeugnis. Einfach, unbeglaubigt 

Achtung: Führungszeugnisse gelten nur 90 Tage ab dem Datum der Ausstellung

4) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme vor weißem Hintergrund) aufkleben.

5) Onlineformular unbedingt erforderlich: Klick hier, ausfüllen, senden, drucken, Foto aufkleben und unterschreiben.

6) Bei der Genehmigungen durch das brasilianische Arbeitsministerium müssen alle Familienmitglieder, sofern sie mitreisen, eine Internationale Geburtsurkunde einreichen.

7) Bei mitreisenden Ehepartnern muss zusätzlich zu 1) bis 5) eine Internationale Heiratsurkunde vorgelegt werden. Beglaubigung nicht erforderlich. Heiratsurkunden die außerhalb Deutschlands ausgestellt wurden, müssen jedoch von der zuständigen Behörde mit entsprechender Apostille versehen werden.
Visa werden individuell erteilt, somit stellen alle mitreisenden Familienmitglieder einen eigenen Antrag, gemäß des Hauptantragstellers. 

8) Frankierter Rückumschlag  DIN A 4 „Einschreiben“ falls Rücksendung erwünscht.

VISUMSGEBÜHREN:  EUR  110,00

Für USA Staatsbürger: EUR 319,00 

Für Bürger aus Großbritannien: EUR 236,50

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen und die Rücksendung auf dem Postweg wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.
Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.

Die Gebühren sind im Voraus per Banküberweisung zu entrichten, mit Kopie der Quittung an die Visaabteilung.

Gültigkeit der Genehmigung: sechs Monate ab Eingangsdatum im Konsulat.

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE BEARBEITUNG DER ANTRÄGE ETWA 20 WERKTAGE IN ANSPRUCH NIMMT

 Temporäres Visum VII - geistliche Personen

Nur mit vorheriger Genehmigung durch den Einwanderungsrat in Brasilien möglich!

Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf ein zeitlich begrenztes Visum für Geistliche oder Mitglieder Geistlicher Gemeinschaften (13/VII, Gesetz 6.815/1980), bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen vorzulegen:

A. Seitens des in Brasilien ansässigen Ordens bzw. der Geistlichen Gemeinschaft:
1) Gründungsvertrag bzw. Satzung der Gemeinschaft;
2) Nachweis über Zeichnungsberechtigung;
3) Notariell bestätigte Verpflichtung, das der Unterhalt des Einreisenden und seiner evtl. Angehörigen übernommen werden.

B.. Seitens des einreisenden Geistlichen:
1) Nachweis der Priesterweihe (Ordination), bzw. Beleg über ein theologisches Studium; mit Übersetzung auf Portugiesisch von einem vereidigten Übersetzer und vom Landgericht mit Apostille versehen lassen.

2) Curriculum-Vitae (Lebenslauf); mit Übersetzung auf Portugiesisch von einem vereidigten Übersetzer und vom Landgericht mit Apostille versehen lassen.

3) Polizeiliches Führungszeugnis von einem vereidigten Übersetzer unserer Liste auf Portugiesisch übersetzen lassen und vom Landgericht mit Apostille versehen lassen.

4) Internationale Geburtsurkunde mit Apostille vom Regierungspräsidium BY oder BW.
Sollte der Interessent von Familienangehörigen begleitet werden, muss eine Internationale Heiratsurkunde (enthält die Portugiesische Sprache) und Internationale Geburtsurkunden (enthalten ebenfalls die Portugiesische Sprache) aller Angehörigen vorgelegt werden.

Andere Dokumente die eine Familienzugehörigkeit nachweisen, müssen von einem vereidigten Übersetzer auf Portugiesisch übersetzt werden und vom Landgericht mit Apostille versehen werden. Volljährige Begleitpersonen müssen ebenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Siehe 3)

5) Falls zutreffend Schriftliche Erklärung darüber, dass eventuell. Aktivitäten in Eingeborenen Gebieten stattfinden. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung seitens der Nationalen Indianerstiftung (FUNAI - Fundação Nacional do Índio). 

6) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme vor weißem Hintergrund) aufkleben.

7) Onlineformular unbedingt erforderlich: Klick hier, ausfüllen, senden, drucken, Foto aufkleben und unterschreiben.

8) Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate) im Original.

Das Visum wird für 1 Jahr ausgestellt und ist bei der Polícia Federal  um ein weiteres Jahr verlängerbar. 

Wichtig: Die Beglaubigung des Übersetzers erfolgt nur durch das Landgericht mit Apostille, erst danach können die Dokumente bei uns zur Antragstellung eingereicht werden.

Bei Fragen zu Beglaubigungen von Dokumenten kontaktieren Sie vorher die Beglaubigungsabteilung.

VISUMSGEBÜHREN:  € 110,00.
Für deutsche Staatsangehörige: gebührenfrei.

Für USA- Staatsbürger: € 319,00 Bearbeitungsgebühr.

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen und die Rücksendung per Post wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen. Oder Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.

Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.

Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung der Anträge etwa 30 WERKTAGE in Anspruch nimmt. 

 Journalisten - Korrespondenten - Internationale Medien

Dieses Visum bedarf einer Anfrage beim Nationen Einwanderungsrat in Brasília. Erst nach erteilter Genehmigung kann das Konsulat das Visum ausstellen. 

1) Internationale Geburtsurkunde im Original mit Apostille.

2)  Reisepass im Original, mindestens noch 6 Monate gültig und mit mindestens 3 freien Seiten.

3) Polizeiliches Führungszeugnis. Einfach, unbeglaubigt 

Achtung: Führungszeugnisse gelten nur 90 Tage ab dem Datum der Ausstellung

4) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme vor weißem Hintergrund) aufkleben.

5) Onlineformular unbedingt erforderlich! Klick hier, ausfüllen, senden, drucken, Foto aufkleben und unterschreiben.

6) - Entsendungsschreiben des deutschen Medieninstituts aus dem hervorgeht, dass die Gehaltsfortzahlung von deutschen Quellen gewährleistet ist.
     - Empfängerschreiben des brasilianischen Partners, mit Kurzbeschreibung des Auftrags. 
     - Lebenslauf auf Portugiesisch übersetzt (vereidigter Übersetzer und Apostille vom Landgericht)

7) Bei verheiraten Paaren muss eine Internationale Heiratsurkunde vorgelegt werden. Beglaubigung nicht erforderlich. Heiratsurkunden die außerhalb Deutschlands ausgestellt wurden, müssen jedoch von der zuständigen Behörde mit entsprechender Apostille versehen werden.

8) Frankierter Rückumschlag  DIN A 4 „Einschreiben“ falls Rücksendung erwünscht.

VISUMGEBÜHREN:  € 110,00  - für deutsche Antragsteller ist das Visum gratis. 

Für USA Staatsbürger € 319,00 

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen und die Rücksendung auf dem Postweg wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.
Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.

Die Gebühren sind im Voraus per Banküberweisung zu entrichten, mit Kopie der Quittung an die Visa Abteilung.

Gültigkeit der Genehmigung: sechs Monate ab Eingangsdatum im Konsulat.

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE BEARBEITUNG DER ANTRÄGE ETWA 20 WERKTAGE IN ANSPRUCH NIMMT

 Temporäres Visum VIII - Freiwillige Soziale Dienste

Sehr geehrter(e) Antragsteller(in),

Dieser Visumstyp unterliegt der Genemigung durch den Brasilianischen Einwanderungsrat. Das Konsulat ist am Genehmigungsverfahren nicht beteiligt, sondern leitet die Anträge lediglich weiter. Vollständigkeit vorausgesetzt.
Geprüft und genehmigt wird in Brasília durch das Departamento de Imigração und das kann bis zu 12 Wochen dauern.
Nach der Entscheidung wird der Antragsteller umgehend vom Konsulat benachrichtigt.
Anfragen an das Konsulat bezüglich des Bearbeitungsstandes sind daher zwecklos.

Wir bitten um Verständnis

"A CLT, no art. 404 proíbe ao menor de 18 anos o trabalho noturno, em locais perigosos, insalubres e prejudiciais à sua moralidade".

Gemäß dem brasilianischen Arbeitsgesetz Art. 404 ist es Minderjährigen untersagt, jedwede Arbeit aufzunehmen, hier im Besonderen abends/nachts und bei Gefahr für Leib, Gesundheit und Seele. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Brasilianische Jugendgericht.
Aus diesem Grund kann dieses Visum nur bei erreichter Volljährigkeit beantragt werden.

Einzureichen sind für volljährige Antragsteller :

1) Gültiger Reisepass im Original. Das Visum kann bis zu 12 Monaten ausgestellt werden. Die Gültigkeit des Passes muss somit diese Frist abdecken!

2) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme mit hellem Hintergrund) aufkleben.

3) Onlineformular unbedingt erforderlich! Klick hier, ausfüllen, senden, drucken und unterschreiben.

4) Geburtsurkunde, (internationale Ausführung beim Standesamt bestellen, danach zum zuständigen Regierungspräsidium zur Beglaubigung mit Apostille.

5) Polizeiliches Führungszeugnis von einem Übersetzer unserer Liste auf Portugiesisch übersetzen lassen und anschließend zum Landgericht zur Beglaubigung mit Apostille.

Achtung: Führungszeugnisse gelten nur 90 Tage ab dem Datum der Ausstellung

6) Diplome, Zeugnisse oder Berufsnachweise, auf Portugiesisch übersetzen lassen, danach zum Landgericht zur Beglaubigung mit Apostille.

7) Lebenslauf, auf Portugiesisch einreichen. Einfache Übersetzung reicht. Unbedingt unterschreiben

8) Nachweis über gültige internationale Krankenversicherung. Keine Übersetzung erforderlich.

Die internationale Krankenversicherung kann auch in englischer, spanischer oder französischer Sprache ausgestellt werden.

 Für reisende Ehepaare: Heiratsurkunde (internationale Ausführung in portugiesischer Sprache oder von einem vereidigten Übersetzer auf Portugiesisch übersetzen  lassen danach zum Landgericht zur Beglaubigung mit Apostille. 

Von der einladenden BRASILIANISCHEN Institution/Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird (EINSATZORT des/der Freiwilligen):

1. Verpflichtungserklärung (termo de responsabilidade) der einladenden Einrichtung: Original, mit beglaubigter Unterschrift (firma reconhecida por tabelião) auf Portugiesisch:

  • Aus der Verpflichtungserklärung muss klar hervorgehen, dass die brasilianische Institution für ALLE Kosten des Lebensunterhalts (manutenção) sowie Arzt- und Krankenhauskosten (despesas médicas e hospitalares) des Antragstellers (und ggf. seiner Familienangehörigen) während des gesamten Brasilienaufenthalts aufkommen und auch für seine/ihre Rückreise (repatriação) sorgen wird;

AUSNAHME: Bei Kostenübernahme durch nicht-brasilianische Institutionen, Entsende- oder Partnerorganisationen oder Finanzierungsprogramme, wie z.Bsp. BMZ, Global Engagement, weltwärts, ZMÖ-Nordkirche weltweit, GAW, EKIR, ELM (OMEL), NMZ, MEW, usw. muss die in BRASILIEN ansässige vermittelnde Organisation, wie z.Bsp. EKLBB (IECLB), Goetheinstitut, AFS Intercultura Brasil, usw. diese Verpflichtungserklärung ausstellen und unterzeichnen;

  • Aus der Verpflichtungserklärung muss in diesen Ausnahmefällen deutlich der Zusammenhang bzw. die Partnerschaft/Kooperation ALLER involvierten Institutionen/Organisationen hervorgehen: von der Finanzierungsquelle im Ausland bis zum Einsatzort in Brasilien;
  • Teilnehmer am Freiwilligenprogramm "Kulturweit" müssen zusätzlich die Teilnahmebestätigung der UNESCO mit einreichen;

2. Einladungsschreiben, Original mit beglaubigter Unterschrift, auf Portugiesisch, der Einrichtung/Institution in Brasilien, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird, d. h. des Einsatzortes, mit folgenden Angaben:

  • Aufenthaltszeitraum mit Datum von Beginn und Ende der Tätigkeit;
  • Bestätigung, dass die/der Ehrenamtliche für seine Arbeit KEINE Vergütung jeglicher Art erhalten wird;

3. Detaillierte Beschreibung des Arbeitsplatzes in Brasilien und der Tätigkeiten, die der Ehrenamtliche in Brasilien ausüben wird, ausgestellt durch die Einrichtung/Institution (Einsatzort) in Brasilien, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird: Original mit beglaubigter Unterschrift, auf Portugiesisch;

4. Gründungsurkunde (Ato Constitutivo) oder Satzung (Estatuto Social) der brasilianischen Einrichtung/Institution, die der Einsatzort des/der Ehrenamtlichen sein wird: beglaubigte Kopie;

5. Ernennungsurkunde(n) der aktuell amtierenden Leitung des Einsatzortes (Ato de nomeação/eleição da Diretoria Atual do local da prestação de serviço voluntário): beglaubigte Kopie;

  • Anhand der Ernennungsurkunde muss die Unterschriftsberechtigung der unterzeichnenden Person für die Dokumente Nr. 9, 10 und 11 nachgewiesen werden; andernfalls muss eine entsprechende Bevollmächtigung (procuração) des Unterzeichnenden zusätzlich mit eingereicht werden: beglaubigte Kopie;

6. Zusätzlich für den Fall, dass die amtierende Leitung zwischen Unterzeichnung der entsprechenden Dokumente und Einreichung der Visa-Antragsunterlagen gewechselt haben sollte:

- Ernennungsurkunde der Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Visa-Antragsunterlagen in der Konsularabteilung die Leitung innehaben: beglaubigte Kopie;

7. Aktueller Nachweis (beglaubigte Kopie) des Einsatzortes über:

a) Registrierung beim zuständigen Rat für Soziale Assistenz (Conselho de Assistência Social - CAS) des Bundeslandes, bzw. Bundesstaates (ggf. Bundesdistrikts) oder der Gemeinde, ausgestellt durch eben diesen Rat selbst;

oder

b) Qualifikation als zivilgesellschaftliche Organisation von öffentlichem Interesse (Organização de Sociedade Civil de Interesse Público - OSCIP), ausgestellt durch das brasilianische Bundesjustizministerium (Ministério da Justiça e Segurança Pública);

Anm.: Bei Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten direkt in einer Organisation/Institution, die an eine ausländische Regierung angegliedert ist (z. Bsp. Goethe-Institut, Alliance Française, Instituto Cervantes, usw. als Einsatzorte) ist die Vorlage dieses Nachweises NICHT erforderlich.

8. Aktueller, gültiger Nachweis über den regulären Vollzeitbetrieb der einladenden Institution/Organisation (des Einsatzortes): Atestado atual e válido de Pleno e Regular Funcionamento (beglaubigte Kopie);

  • Der Nachweis muss von einer städtischen oder bundesstaatlichen Behörde ausgestellt werden: Comprovante de Inscrição Municipal e/ou Estadual (CIM: Cartão de Inscrição Municipal e/ou FIC: Ficha de Inscrição Estadual); das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen;

9. Beleg des Einsatzortes über die ordnungsgemäße Eintragung in das brasilianische Körperschaftsregister (CNPJ), nicht älter als drei Monate bei Einreichung der Visa-Antragsunterlagen, mit der Einstufung: "AKTIV" (situação cadastral: ATIVA);

-> aktuellen CNPJ-Nachweis ausdrucken;

Die aus Brasilien übersandten Dokumente der sozialen Einrichtung sind im Original oder als notariell beglaubigte Fotokopien vorzulegen.

Visumsgebühr: € 110,00

Ausnahme: Dieses Visum ist für deutsche Antragsteller gratis!

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen und eine Rücksendung per Post wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.
Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankierter Umschlag beiliegen, werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.

 Visum IX für Investoren

(bei Gründung eines eigenen Unternehmens oder Erwerb einer Immobilie mit einem Mindestwert von BRL 1.000.000,00)

NEU: Die Gültigkeit des Visum unterliegt der Entscheidung der Brasilianischen Bundespolizei
klick: Policia Federal

Wichtiges vorab!

Der Antragsteller reist zunächst visumsbefreit für 90 Tage nach Brasilien und gründet eine Firma/kauft eine Immobile zu den Bedingungen des dortigen Justizministeriums. 


Im Anschluss wird für künftige Geschäfte, die in Zusammenhang mit dem neu gegründeten Unternehmen stehen, vor Ort (Justizministerium), ein Investorenvisum bestellt (selbiges gilt beim Erwerb einer Immobilie), das bei einer brasilianischen Vertretung im Ausland eingelöst werden muss. Bei der Antragstellung kann man bereits festlegen, an welches Konsulat weltweit die Genehmigungsdepesche versandt werden soll.

Erst nach erfolgreichem Genehmigungsverfahren reichen Sie die im Folgenden aufgeführten Unterlagen ein. (Hier München als Zielkonsulat der Genehmigung)
Konsulate sind lediglich die ausstellende Behörde und somit nicht am Genehmigungsverfahren beteiligt. Die erforderlichen Dokumente zur Gründung des Unternehmens muss Ihnen das o.g Ministerium mitteilen, nicht das Konsulat.  

Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf ein Investoresnvisum nach erteilter Genehmigung bitten wir Sie um folgende Unterlagen:

1) Internationale Geburtsurkunde im Original mit Apostille.

2) Reisepass im Original, mindestens noch sechs Monate gültig, mit mindestens 3 freien Seiten.

3) Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis im Original mit Apostille

4) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme vor weißem Hintergrund) aufkleben.

5) Onlineformular unbedingt erforderlich: Klick hier, ausfüllen, senden, drucken, Foto aufkleben und unterschreiben.

Für den Fall, dass Familienangehörige mitreisen:

6) Schon bei der Antragstellung beim brasilianischen Arbeitsministerium muss für alle mitreisenden Familienmitglieder eine internationale Geburtsurkunden mit Apostille eingereicht werden. Der Hauptantragsteller muss zusätzlich eine internationale Heiratsurkunde mit Apostille einreichen, wenn der Ehepartner mitreist.

Erläuterung zur Apostille: klick hier

Visumsgebühren:  € 110,00

Für USA Staatsbürger: € 319,00 

Die Gebühren sind im Voraus per Banküberweisung zu entrichten, mit Kopie der Quittung an die Abteilung

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen und eine Rücksendung per Post wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.
Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.

Wir weisen daraufhin, dass die Bearbeitung der Anträge etwa 20 WERKTAGE in Anspruch nimmt

 Visum XI für Ehegatten - Familienzusammenführung

NEU: Das Visum wird zunächst für 12 Monate ausgestellt. Die Gültigkeit des Visum bei Verlängerung unterliegt der Entscheidung der Brasilianischen Bundespolizei
klick: Policia Federal

Visum für (Deutsche oder Staatsbürger anderer Nationalitäten). 

Einzureichen sind:

1) Reisepass (Original, keine Kopie) des Antragstellers und  NEU:  Internationale Geburtsurkunde mit Apostille.

2) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme vor weißem Hintergrund) aufkleben.

3) Onlineformular unbedingt erforderlich ! Klick hier, ausfüllen, senden, drucken, Foto aufkleben und unterschreiben.

5) Polizeiliches Führungszeugnis im Original mit Apostille.

Achtung: Führungszeugnisse gelten nur 90 Tage ab dem Datum der Ausstellung.

6) Brasilianische Heiratsurkunde (einfache Fotokopie der brasilianischen Urkunde)

Dokumente des brasilianischen Ehepartners:

1) Fotokopie der Identitätskarte RG, wenn nicht vorhanden, vom gültigen Reisepass.

2) Eidesstattliche Eklärung über die Fortführung des Zusammenlebens. Ausdrucken, vollständig ausfüllen und vor einem Notar unterschreiben. (Das Konsulat beglaubigt die Unterschriften auf diesem Dokument nicht)
Beide Unterschriften müssen von einem Notar beglaubigt werden und vom Landgericht mit Apostille versehen werden. 

Visumsgebühr: € 110,00                                                                

USA Bürger:     € 319,00

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen und eine Rücksendung per Post wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.
Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.

 Visum XI für eingetragene Lebenspartnerschaften

NEU: Die Gültigkeit des Visum unterliegt der Entscheidung der Brasilianischen Bundespolizei
klick: Policia Federal

Für eingetragene Lebenspartnerschaften zwischen brasilianischen und ausländischen Staatsbürger.

Einzureichen sind:

1) Reisepass (Original, keine Kopie) des Antragstellers und NEU:  Internationale Geburtsurkunde mit Apostille.

2) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme  vor weißem Hintergrund) aufkleben.

3) Onlineformular unbedingt erforderlich! Klick hier, ausfüllen, senden, drucken, Foto aufkleben und unterschreiben. 

5) Polizeiliches Führungszeugnis im Original mit Apostille.
     Führungszeugnisse gelten nur 90 Tage ab der Ausstellung.

6) Nachweise die eine eingetragene Lebenspartnerschaft, gemäß der Gesetzgebung belegen sind hier beschrieben.  Lesen Sie ab Art. 7º. Nicht-brasilianische Dokumente/Nachweise müssen von einem vereidigten Übersetzer auf Portugiesisch übersetzt werden, anschliessend zum Notar, und schliesslich zur Apostillierung durch das Landgericht. 

Dokumente des brasilianischen Partners:

1) Fotokopie der Identitätskarte RG, wenn nicht vorhanden, vom gültigen Reisepass.

2) Eidesstattliche Eklärung über die Fortführung des Zusammenlebens. Ausdrucken, vollständig ausfüllen und vor einem Notar unterschreiben. (Das Konsulat beglaubigt die Unterschschriften auf diesem Dokument nicht).

Beide Unterschriften müssen von einem Notar beglaubigt werden und vom Landgericht mit Apostille versehen werden. 

Visumsgebühr: € 110,00

USA Staatsbürger € 319,00.

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen und eine Rücksendung per Post wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.
Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.

             

Visum XIV für Pensionisten - auch bei Verwitwung

NEU: Die Gültigkeit des Visum unterliegt der Entscheidung der Brasilianischen Bundespolizei
klick: Policia Federal

Nationaler Einwanderungsrat - Normenkonkretisierende Regelung Nr. 40/2019


Erforderliche Dokumente und Bedingungen für die Anfrage: 

1) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme vor weißem Hintergrund) aufkleben.

2) Onlineformular ebenfalls erforderlich: Klick hier, ausfüllen, senden, drucken, Foto aufkleben und unterschreiben.

3) Deutscher Rentenbescheid mit entsprechender Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer, danach zum Landgericht zur Apostillierung.  Auch Rentenbescheid aus Verwittwung möglich. 

4) Reisepass im Original

5) Polizeiliches Führungszeugnis von einem Übersetzer auf Portugiesisch übersetzt, danach zum Landgericht zur Apostillierung. Dieses Dokument ist maximal 90 Tage gültig.

6) Meldebescheinigung (Einwohnermeldeamt) mit vereidigter Übersetzung, danach zum Landgericht zur Apostillierung.

7) Bankauftrag zur Rentenüberweisung nach Brasilien mit entsprechender Übersetzung., bzw. Bestätigung Ihrer Bank, dass Sie in der Lage sind, die Überweisung monatlich zu tätigen, mit entsprechender Übersetzung, danach zum Landgericht zur Apostillierung.

8) Internationale Geburtsurkunde immer mit Apostille

9) Nachgewiesene Mindestrente pro Monat  / pro Antragsteller US$ 2000,00  inkl. Ehepartner(in). Gleiches gilt für verwitwete Antragsteller (innen).

Wichtig!  Mitreisende Ehepartner beantragen das Visum für die Familienzusammenführung

10) Nachweis einer für Brasilien gültigen Krankenversicherung.

11) Kopie der Flugtickets.  

VISUMSGEBÜHR Antragsteller: EUR 110,00    Vor Ort per EC Karte oder vorab Überweisung. 
                               Ehepartner:  EUR 110,00


Brasilianisches Generalkonsulat - Commerzbank München. IBAN: DE66 700800000349459700. BIC: DRESDEFF700

Sollte die Rente die erforderlichen US$ 2000,00 unterschreiten, so kann dieser Mindestbetrag auch durch Mieteinnahmen, Zinsen, Kapitallebensversicherungen oder ähnliches aufgerechnet werden, wobei die Quellen angegeben werden müssen. Die Dokumente müssen übersetzt und vom Landgericht apostilliert werden. Der Status eines Rentners oder/Witwe/Witwer muss unbedingt bewiesen werden.

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen und eine Rücksendung per Post wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.
Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.

Temporäres Visum XII - Sportliche und künstlerische Aktivitäten

 

Diese Visa für Brasilien bekommen Sie, wenn Sie von einem in Brasilien ansässigen Unternehmen/Agentur als Sportler/Künstler angefordert werden. Hierzu muss die brasilianische Agentur einen Antrag beim dortigen Arbeitsministerium stellen, auch dann, wenn keine Gelder von brasilianischen Quellen bezogen werden. Erst nach erteilter Genehmigung seitens des Arbeitsministeriums kann das Konsulat das Visum ausstellen. Die Dokumente die dazu erforderlich sind, teilt Ihnen das Ministerium in Brasilien mit, nicht das Konsulat. Das Konsulat ist am Genehmigungsprozess von Sportler- Künstlervisa nicht beteiligt, sondern stellt diese lediglich aus, vorausgesetzt diese wurden vom brasilianischen Arbeitsministerium mittels Depesche genehmigt. 

Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf ein genehmigtes Visum bitten wir Sie, uns folgende Unterlagen vorzulegen:

1) Einfache Fotokopie der Geburtsurkunde.

2) Reisepass im Original, mindestens noch 6 Monate gültig, mit 3 freien Seiten.

3) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme vor weißem Hintergrund) aufkleben.

4) Onlineformular unbedingt erforderlich!  Klick hier, ausfüllen, senden, drucken und unterschreiben.

5) Frankierter Rückumschlag  DIN A 4 "Einschreiben"

VISUMSGEBÜHREN:   € 110,00

Die Gebühren sind im Voraus, per Banküberweisung, mit Kopie der Quittung an die Visaabteilung zu entrichten.

Für USA- Staatsbürger: € 319,00

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen, müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

Gleiches gilt, wenn Sie bei der Antragstellung persönlich vorsprechen und eine Rücksendung der Dokumente wünschen.

Postgebühren dürfen weder bar bezahlt, noch überwiesen werden.

Nur in Form von bereits auf dem Kuvert aufgeklebten Briefmarken oder Porto mittels  Frankiermaschine.

oder: DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Couvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE BEARBEITUNG DER ANTRÄGE ETWA 20 WERKTAGE IN ANSPRUCH NIMMT.

Gültigkeit des Visums bis zur Einreise: 90 Tage (je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers)

Temporäres Visum XIV "Digital Nomad"  RN nº 45/2021

Ein digitaler Nomade ist ein Arbeitnehmer, der fast ausschließlich digitale Technologien anwendet, um seine Arbeit zu verrichten und zugleich ein eher ortsunabhängiges beziehungsweise multilokales Leben führt.

Neues Migrationsgesetz: 13.445/2017. RN 45/2021 Nationaler Einwanderungsrat.

Folgende Dokumente sind einzureichen:

1) Internationale Geburtsurkunde im Original mit Apostille.

2)  Reisepass im Original, mindestens noch 6 Monate gültig und mit mindestens 3 freien Seiten.

3) Polizeiliches Führungszeugnis. Einfach, unbeglaubigt 

Achtung: Führungszeugnisse gelten nur 90 Tage ab dem Datum der Ausstellung

4) Antragsformular herunterladen, mit allen Vornamen, sowie den vollständigen Namen der Eltern ausfüllen, (erste Seite bis Abschnitt 16 und Rückseite), unterschreiben, Foto (Frontalaufnahme vor weißem Hintergrund) aufkleben.

5) Onlineformular unbedingt erforderlich! Klick hier, ausfüllen, senden, drucken, Foto aufkleben und unterschreiben.

6) Internationale Krankenversicherung (Gültig mindestens 12 Monate)

7) Nachweise, die zu einem Visum dieser Art berechtigen. (Entsendungsschreiben + Arbeitsvertrag vom ausländischen Arbeitgeber. Ist der Arbeitgeber ein brasilianisches Unternehmen, so kann dieses Visum nicht beantragt werden. Selbständige und Freelancer können dieses Visum ebenfalls nicht beantragen)

8) Nachweise über ein monatliches Mindesteinkommen von US$ 1.500,00 oder Ersparnisse von mindestens US$ 18.000,00

9) Diese Bestätigung ausdrucken und unterschreiben. 

Das Visum wird für ein Jahr ausgestellt und kann einmalig in Brasilien bei der Polícia Federal verlängert werden. Dazu müssen die Dokumente 1 bis 9 erneut mit aktuellem Ausstellungsdatum eingereicht werden. 

VISUMSGEBÜHREN:  EUR  110,00

Für USA Staatsbürger: EUR 319,00 

Für Bürger aus Großbritannien: EUR 236,00

Antragstellung ausschließlich per Post

Wenn Sie Ihr Visum auf dem Postweg beantragen und die Rücksendung auf dem Postweg wünschen, müssen Sie Ihrem Antrag immer einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen.

DHL easy Express, bitte hier klicken und den Anweisungen folgen.

Oder

Umschlag DIN A 4, frankiert - Einschreiben National.
Bitte die Adresse des Empfängers leserlich ausfüllen.

Sollte dem Antrag kein frankiertes Kuvert beiliegen, so werden die Dokumente bis zur Abholung aufbewahrt.

Die Gebühren sind im Voraus per Banküberweisung zu entrichten, mit Kopie der Quittung an die Visaabteilung.

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE BEARBEITUNG DER ANTRÄGE ETWA 20 WERKTAGE IN ANSPRUCH NIMMT

Zahlungsmöglichkeiten

a. Banküberweisung

Begünstigter: BRASILIANISCHES GENERALKONSULAT MÜNCHEN

Kreditinstitut: COMMERZBANK AG

Konto - Nr. des Begünstigten.: Commerzbank München. IBAN: DE66 700800000349459700. BIC: DRESDEFF700

Verwendungszweck: Name des Antragstellers

 b. Zahlung  per EC-MAESTRO-CARD.

BITTE LEGEN SIE DEN DOKUMENTEN EINE KOPIE DES ÜBERWEISUNGSSCHEINS BEI.

                          

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