Strafregisterbescheinigung
In Deutschland ausgestelltes Führungszeugnis
Um in Brasilien gültig zu sein, müssen Führungszeugnisse, die von den zuständigen Behörden in Deutschland ausgestellt wurden, mit einer Apostille versehen sein.
Brasilianisches Führungszeugnis
Das Konsulat kann die Echtheit eines von der Bundespolizei online ausgestellten Strafregisterauszugs bestätigen.
Das Verfahren soll dem Empfänger in Deutschland die Echtheit des Auszugs garantieren.
Um diesen Service beim Konsulat zu beantragen, legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
Dokumente / Anmerkungen
1. Kopie des Ausweises
Akzeptiert werden: gültiger brasilianischer Reisepass oder brasilianischer Personalausweis (RG) oder, im Falle von Ausländern, eine Kopie des gültigen Reisepasses.
2. Führungszeugnis
Um das Führungszeugnis auszustellen, besuchen Sie die Website der Bundespolizei.
3. Antragsformular für die Einreichung von Dokumenten
Das Formular muss über das E-Consular-System ausgefüllt und ausgedruckt werden. Greifen Sie über den untenstehenden Link auf das System zu.
4. Zahlung der Gebühr
Um den Betrag für die Dienstleistung und die Zahlungsmodalitäten zu erfahren, klicken Sie hier
Diese Dienstleistung kann sowohl persönlich als auch per Post über das E-Consularsystem beantragt werden.
Diese Dienstleistung wird ausschließlich nur für Einwohner der Gerichtsbarkeit Bayern oder Baden-Württemberg angeboten.
Beantragung über E-Consular
Die Beantragung der Dienstleistung muss über das E-Consularsystem erfolgen.
Um Ihren Antrag zu stellen, klicken Sie bitte auf den nebenstehenden Link. e-consular
Bearbeitungsdauer
Bis zu 20 Werktage nach Eingang des Antrags beim Generalkonsulat.
Das Generalkonsulat in München übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder den Verlust von per Post versandten Unterlagen.
Bei Fragen: legalizacoes.munique@itamaraty.gov.br