Sterberegister
Allgemeine Informationen
1. Es gibt keine gesetzliche Regelung für die Übernahme der Kosten für den Transport der Asche oder der sterblichen Überreste brasilianischer Staatsbürger durch den brasilianischen Staat.
2. Brasilianische Staatsangehörige, die in diesem Zuständigkeitsbereich (Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg) in Deutschland verstorben sind, können ihren Tod beim Generalkonsulat Brasiliens in München durch eine Erklärung eines Familienangehörigen, vorzugsweise eines brasilianischen Staatsangehörigen, registrieren lassen.
3. Die Erklärung kann auch durch einen Bevollmächtigten abgegeben werden, wenn dieser vom Erklärenden schriftlich und mit beglaubigter Unterschrift dazu ermächtigt wurde.
4. Die Registrierung des Todesfalls und die Ausstellung der ersten Ausfertigung der Sterbeurkunde sind kostenlos.
5. Um eine zweite Ausfertigung der vom Konsulat ausgestellten Sterbeurkunde zu beantragen, klicken Sie hier
6. Die konsularische Sterbeurkunde muss anschließend in Brasilien beim Standesamt des Wohnsitzes des Verstorbenen oder des Bundesdistrikts umgeschrieben werden.
Um diesen Dienst beim Generalkonsulat von Brasilien in München zu beantragen, legen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen vor:
ACHTUNG: Dokumente, die keine vollständige Identifizierung des Inhabers ermöglichen, sei es aufgrund des Alters, oder aufgrund von Beschädigungen, werden nicht akzeptiert und der Antrag wird abgelehnt.
Dokumente / Anmerkungen
1. Formular zur Registrierung des Todesfalls
- Ausgedrucktes Formular aus dem e-consular-System. Nach dem Ausfüllen online die im System generierte Datei ausdrucken und am Tag des Termins mitbringen.
2. Formular zur Beantragung der Registrierung des Todesfalls
Nur für Fälle, in denen eine Erklärung durch einen Angehörigen des Verstorbenen nicht möglich ist.
3. Lokale Sterbeurkunde
4. Amtlicher Totenschein mit Todesursache
Dieses Dokument wird nur verlangt, wenn die Informationen zur Todesursache nicht in der lokalen Sterbeurkunde enthalten sind.
5. Einäscherungsurkunde (wenn zutreffen).
6. Ausweis des Verstorbenen
Vorzugsweise ein Dokument mit Foto vorlegen.
7. Weitere persönliche Dokumente des Verstorbenen
Falls verfügbar, folgende Dokumente vorlegen:
- Steueridentifikationsnummer (CPF);
- Geburtsurkunde oder brasilianische Heiratsurkunde, falls verheiratet;
- Wählerausweisnummer;
- INSS-Registrierung, wenn es sich um einen Einzelbeitragszahler handelt;
- PIS/PASEP-Registrierung;
- Sozialversicherungsnummer – NB, wenn der Verstorbene Anspruch auf eine von der INSS
gezahlte Leistung hatte;
- Arbeitgebernachweise (Carteira de Trabalho).
8. Ausweis des Antragstellers auf Ausstellung der Urkunde
Es muss ein Reisepass oder ein anderer gültiger Lichtbildausweis vorgelegt werden.
Beantragung über E-Consular
Der Antrag muss über das E-Consular-System gestellt werden.
Um Ihren Antrag zu starten, klicken Sie bitte auf den nebenstehenden Link. e-consular
Bearbeitungsform
Der Service wird ausschließlich persönlich angeboten.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 20 Werktage nach Eingang des Antrags beim Generalkonsulat in München.
Bei Fragen: nascimento.munique@itamaraty.gov.br