Konsularische Registrierung der Eheschließung
Allgemeine Informationen
Um in Brasilien rechtswirksam zu sein, muss eine von einer ausländischen Behörde geschlossene Ehe bei einem brasilianischen Konsulat registriert und anschließend beim Standesamt Ihrer Gemeinde in Brasilien oder beim Standesamt des Bundesdistrikts transkribiert werden.
Für die Registrierung der Eheschließung muss der brasilianische Ehepartner persönlich im Konsulat erscheinen, da er als Anmelder fungiert und die im Registerbuch einzutragende Urkunde unterzeichnet.
Sind beide Ehepartner brasilianische Staatsangehörige, kann jeder von ihnen als Anmelder vorsprechen.
Gleichgeschlechtliche Ehe
In Übereinstimmung mit der brasilianischen Gesetzgebung gibt es kein Hindernis dafür, dass zwei Personen gleichen Geschlechts bei einer konsularischen Vertretung eine öffentliche Urkunde beantragen, deren Inhalt eine gleichgeschlechtliche Ehe charakterisiert, die zivilrechtliche Wirkungen entfalten kann und als Nachweis gegenüber der Sozialversicherung, öffentlichen und privaten Einrichtungen, Versicherungsgesellschaften, Finanz- und Kreditinstituten und ähnlichen Einrichtungen dient.
Es ist jedoch zu beachten, dass konsularische Tätigkeiten gemäß dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen nicht gegen die Rechtsvorschriften der Länder verstoßen dürfen, in denen sie ausgeübt werden.
Daher kann eine gleichgeschlechtliche Ehe trotz der Bestimmungen der brasilianischen Gesetzgebung nur in Konsulaten in Ländern geschlossen werden, die ebenfalls gleichgeschlechtliche Partnerschaften zulassen. Andernfalls wird empfohlen, dass die Betroffenen die Eheschließung in Brasilien vornehmen lassen.
Um den Dienst beim Generalkonsulat von Brasilien in München zu beantragen, legen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen vor:
ACHTUNG: Dokumente, die keine vollständige Identifizierung des Inhabers ermöglichen, sei es aufgrund des Alters oder aufgrund von Beschädigungen, werden nicht akzeptiert und der Antrag wird abgelehnt.
Dokumente / Anmerkungen
1. Formular für die Beantragung der Registrierung einer Eheschließung
Das Formular, das im e-consular-System verfügbar ist, muss am Computer ausgefüllt werden, bevor es ausgedruckt und vom Antragsteller mit brasilianischer Staatsangehörigkeit unterzeichnet wird.
Bei nachgewiesener physischer oder rechtlicher Verhinderung des brasilianischen Ehepartners kann die Konsularbehörde ausnahmsweise genehmigen, dass der ausländische Ehepartner die Erklärung abgibt.
Es ist wichtig, dass das Formular zum Zeitpunkt der Bearbeitung bereits ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben ist.
2. Original und einfache Kopie der von der ausländischen Behörde ausgestellten Heiratsurkunde
Wenn die für die konsularische Registrierung der Ehe erforderlichen Angaben wie Abstammung, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort usw. nicht in der lokalen Urkunde enthalten sind, kann die konsularische Behörde zusätzliche Nachweise verlangen.
Wurde die Ehe in einem anderen Land und einer anderen Gerichtsbarkeit geschlossen, muss die Heiratsurkunde zuvor von der zuständigen konsularischen Vertretung mit einer Apostille versehen oder beglaubigt werden (falls zutreffend).
3. Original und einfache Kopie des Ehevertrags, falls vorhanden
Wenn in der lokalen Heiratsurkunde die Güterstandsregelung oder das Vorliegen eines Ehevertrags nicht erwähnt wird, gilt für die Eintragung in das brasilianische Heiratsregister die gesetzliche Güterstandsregelung des Ortes, an dem die Eheschließung stattgefunden hat.
HINWEIS: Wenn die konsularische Behörde es für erforderlich hält, wird zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments ins Portugiesische oder Englische verlangt.
4. Original und einfache Kopie der Dokumente des brasilianischen Ehepartners (wenn beide Ehepartner Brasilianer sind, müssen die Dokumente beider vorgelegt werden)
Jedes der folgenden Ausweisdokumente wird akzeptiert:
- brasilianischer Reisepass; oder
- brasilianischer Personalausweis (RG); oder
- nationaler Führerschein (mit Foto); oder
- Berufsausweis.
Außerdem muss eines der folgenden Dokumente vorgelegt werden, das vom Familienstand vor der Eheschließung abhängt:
- wenn ledig: brasilianische Geburtsurkunde, die vor weniger als sechs Monaten ausgestellt wurde; oder
- wenn geschieden: brasilianische Heiratsurkunde, die vor weniger als sechs Monaten ausgestellt wurde, mit Eintragung der Scheidung. Wenn der brasilianische Ehepartner in einem anderen Land als Brasilien geheiratet hat und die Scheidung nur im Ausland vollzogen wurde, muss die Scheidung in Brasilien anerkannt werden (Informationen hier); oder
- wenn verwitwet: brasilianische Heiratsurkunde mit Eintragung des Todes des ehemaligen Ehepartners, ausgestellt vor weniger als sechs Monaten.
Die Vorlage einer Urkunde mit aktuellem Datum ist eine gesetzliche Voraussetzung für den Nachweis des Familienstands in Brasilien.
5. Original und einfache Kopie eines Dokuments, das die brasilianische Staatsangehörigkeit des/der brasilianischen Ehepartner(s) belegt (wenn beide Ehepartner brasilianische Staatsangehörige sind, müssen die Dokumente beider vorgelegt werden).
Eines der folgenden Dokumente muss nur vorgelegt werden, wenn das Dokument zum Nachweis des Familienstands (Punkt 4) keine ausdrückliche Angabe zur Staatsangehörigkeit enthält:
- brasilianische Geburtsurkunde; oder
- brasilianische Heiratsurkunde mit Vermerk über die Scheidung oder den Tod, ausgestellt vor weniger als sechs Monaten, sofern die Staatsangehörigkeit ausdrücklich erwähnt wird; oder
- Einbürgerungsurkunde (falls zutreffend).
6. Original und einfache Kopie der folgenden Dokumente des ausländischen Ehepartners, falls zutreffend.
- gültiger Reisepass. Enthält der Reisepass keine Angaben zum Geburtsort des ausländischen Ehepartners, muss zusätzlich ein anderes Dokument vorgelegt werden, das diese Angaben enthält;
- wenn ledig, Geburtsurkunde oder ein anderes Ausweisdokument, das die Abstammung enthält;
- wenn geschieden, amtliches Scheidungsurkunde;
- wenn verwitwet, ausländische Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners;
- Erklärung, dass Sie nie mit einem brasilianischen Staatsangehörigen verheiratet waren, es sei denn, die Urkunde enthält Angaben zum Familienstand zum Zeitpunkt der Eheschließung. Die Erklärung muss von beiden Ehepartnern unterzeichnet werden (die Unterschriften müssen weder von einem Notar beglaubigt noch mit einer Apostille versehen oder legalisiert sein);
- Wenn Sie von einem brasilianischen Staatsangehörigen geschieden sind, brasilianische Heiratsurkunde mit Vermerk der Scheidung oder Urteil über die Anerkennung der Scheidung in Brasilien.
7. Zahlung der Gebühr
Um den Betrag der Gebühr zu erfahren und zu erfahren, wie Sie die Gebühr bezahlen können, klicken Sie bitte hier.
Der Antrag für diese Dienstleistung muss über das E-Consular-System gestellt werden.
Um Ihren Antrag zu starten, klicken Sie auf den nebenstehenden Link. e-consular
Beantragung der Dienstleistung
Der Dienst wird ausschließlich bei persönlicher Vorsprache angeboten.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 20 Werktage nach Eingang des Antrags beim Generalkonsulat von Brasilien in München.
Bei Fragen: casamento.munique@itamaraty.gov.br