Reisepass für Minderjährige (unter 18 Jahren)
Wenn der Minderjährige im Ausland geboren wurde und noch nicht bei einer brasilianischen Auslandsvertretung registriert ist, muss die Geburtsurkunde vor Beantragung des Reisepasses vorgelegt werden.
Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Um den Pass beim Generalkonsulat von Brasilien in München zu beantragen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen:
ACHTUNG: Dokumente, die keine vollständige Identifizierung des Inhabers ermöglichen, sei es aufgrund des Alters oder aufgrund von Beschädigungen, werden nicht akzeptiert und der Antrag wird abgelehnt.
Dokumente / Anmerkungen
1. Formular für den Antrag – RER;
Klicken Sie hier, um das Formular aufzurufen. Drucken Sie nach dem Ausfüllen die vom System generierte Empfangsbestätigung aus und unterschreiben Sie sie im dafür vorgesehenen Feld.
ACHTUNG: Das Ausfüllen dieses Formulars ist nur der erste Schritt, es ist nicht erforderlich, die Dokumente hochzuladen. Ihr Passantrag wird erst nach dem Absenden des Antrags über e-consular geprüft, wo die Unterlagen hochgeladen werden müssen.
2. Brasilianische Dokumente zum Nachweis der Identität des Minderjährigen (nicht erforderlich, wenn es sich um den ersten Reisepass handelt):
Original und Kopie eines der folgenden Dokumente:
- brasilianischer Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist. Kann der vorherige Reisepass nicht vorgelegt werden, sind der Personalausweis zusammen mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Formular für die Nichtvorlage/den Verlust des Reisepasses sowie die polizeiliche Anzeige vorzulegen;
- Personalausweis, ausgestellt vom Sekretariat für öffentliche Sicherheit einer beliebigen Einheit der Föderation (einschließlich digitaler Version – DNI).
3. Nachweis der brasilianischen Staatsangehörigkeit:
Original und Kopie eines der folgenden Dokumente:
- brasilianische Geburtsurkunde; oder
- Einbürgerungsurkunde;
4. Formular zur Genehmigung der Ausstellung eines Reisedokuments für Minderjährige, unterzeichnet in Anwesenheit der konsularischen Behörde oder eines Notars:
- von beiden Elternteilen oder dem gesetzlichen Vertreter;
- von nur einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten, im Falle des Todes oder der Entziehung der elterlichen Sorge eines Elternteils.
Im Falle des Todes durch eine Sterbeurkunde nachzuweisen. Im Falle der Entziehung der elterlichen Sorge durch eine brasilianische oder ausländische, mit Apostille versehene/beglaubigte gerichtliche Entscheidung nachzuweisen; und
- vom einzigen Elternteil, der in der Geburtsurkunde oder im Ausweisdokument eingetragen ist.
Anmerkung 1: Wenn sich die Eltern über die Erteilung des Reisedokuments für das Kind nicht einig sind, wird das Dokument auf der Grundlage einer ausdrücklichen gerichtlichen Entscheidung (brasilianisch oder ausländisch, mit Apostille/beglaubigt) ausgestellt.
Anmerkung 2 : Befindet sich der andere Elternteil in Brasilien, muss er das Formular zur Genehmigung des Reisepasses/Reisedokuments unterzeichnen und die Unterschrift persönlich bei einem Notar beglaubigen lassen.
5. Foto
Ein Passfoto in Standardgröße (3,5 x 4,5 cm). Das Foto muss frontal vor weißem Hintergrund aufgenommen worden sein und darf nicht älter als 6 Monate sein.
6. Ausweisdokument der Eltern
Wenn brasilianisch:
- Gültiger Reisepass oder Reisepass, der seit höchstens 2 Jahren abgelaufen ist;
oder
- Offizielles brasilianisches Ausweisdokument mit Foto (RG, CNH, Arbeitsausweis)
Wenn ausländisch:
- Gültiger Reisepass.
Beantragung über E-Consular
Der Antrag muss über das E-Consular-System gestellt werden.
Um Ihren Antrag zu stellen, klicken Sie bitte auf den nebenstehenden Link. e-consular
Der Service wird sowohl persönlich als auch per Post über das E-Consular-System angeboten.
Gültigkeit des Reisepasses
Die Gültigkeit des Reisepasses für Minderjährige richtet sich nach ihrem Alter, wie unten aufgeführt:
Von 0 bis 1 Jahr > Der Reisepass ist 1 Jahr gültig.
Von 1 bis 2 Jahren > Der Reisepass hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.
Von 2 bis 3 Jahren > Der Reisepass hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Von 3 bis 4 Jahren > Der Reisepass hat eine Gültigkeit von 4 Jahren.
Zwischen 4 und 18 Jahren > Der Reisepass hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. (Hinweis: Wenn kein gültiger Reisepass vorgelegt wird, hat der neue Reisepass eine Gültigkeitsdauer von 4 Jahren.)
Das Generalkonsulat von Brasilien in München übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder den Verlust von per Post versandten Unterlagen.
Bei Fragen: passaporte.munique@itamaraty.gov.br