Genehmigung zur Rückkehr nach Brasilien – ARB
Allgemeine Informationen
Das Generalkonsulat von Brasilien in München kann die ARB an brasilianische Staatsangehörige oder in Brasilien ansässige Ausländer ausstellen, die dringend nach Brasilien zurückkehren müssen und die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung eines Reisepasses nicht vorlegen können oder innerhalb einer Frist reisen müssen, die kürzer ist als die für die Ausstellung eines Reisepasses erforderliche Frist, oder die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die Gebühren für die Erteilung eines gewöhnlichen Reisepasses zu bezahlen, und die in ihr Land zurückkehren, da die ARB ein kostenloses Dokument ist.
Die ARB (Autorização de Retorno ao Brasil, Genehmigung zur Rückkehr nach Brasilien) berechtigt ihren Inhaber nur zu einer direkten Reise nach Brasilien. Flüge mit Zwischenstopps auf internationalen Flughäfen, bei denen der Passagier im Abflugbereich bleibt, gelten als direkte Reisen nach Brasilien. Über die Erteilung einer ARB entscheidet die konsularische Behörde im Einzelfall. Die Gültigkeit der ARB ist auf den für die Reise erforderlichen Zeitraum beschränkt.
Um den Service beim Generalkonsulat in München zu beantragen, legen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen vor.
ACHTUNG: Dokumente, die keine vollständige Identifizierung des Inhabers ermöglichen, sei es aufgrund des Alters oder aufgrund von Beschädigungen, werden nicht akzeptiert und der Antrag wird abgelehnt.
Dokumente / Anmerkungen
1. Empfangsbestätigung für den Antrag – RER
Klicken Sie hier, um das Formular aufzurufen (wählen Sie die Option „Reisepass“). Drucken Sie nach dem Ausfüllen die vom System generierte Empfangsbestätigung aus und unterschreiben Sie sie im dafür vorgesehenen Feld.
ACHTUNG: Das Ausfüllen dieses Formulars ist nur der erste Schritt, es ist nicht erforderlich, die Dokumente hochzuladen. Ihr Passantrag wird erst nach Übermittlung des Antrags über e-consular geprüft, wo die Dokumente hochgeladen werden müssen.
2. Brasilianische Dokumente zum Nachweis der Identität
Original und Kopie eines der folgenden Dokumente:
- brasilianischer Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist, ausgestellt von der PF oder dem MRE. Falls der vorherige Reisepass nicht vorgelegt werden kann, bringen Sie eines der unten aufgeführten Ausweisdokumente und das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular für die Nichtvorlage/den Verlust des Reisepasses mit;
• Personalausweis, ausgestellt vom Sekretariat für öffentliche Sicherheit eines beliebigen Bundesstaates (UF);
• Dienstausweis, ausgestellt von einer öffentlichen Behörde oder einer Aufsichtsbehörde für die Ausübung eines gesetzlich geregelten Berufs, sofern dieser nach Bundesrecht als gültiger Ausweis im gesamten Staatsgebiet anerkannt ist;
• Nationaler Führerschein ― CNH, auch wenn er abgelaufen ist, ausgestellt vom DETRAN;
• Indigener Personalausweis;
• Erklärung der FUNAI, die die Richtigkeit der persönlichen Daten eines nicht integrierten Indigenen bestätigt;
• Arbeits- und Sozialversicherungsausweis ― CTPS; oder
• digitales Ausweisdokument, sofern es durch Bundesgesetz als im gesamten brasilianischen Staatsgebiet gültig anerkannt ist, wie beispielsweise CNH oder DNI.
3. Nachweis der brasilianischen Staatsangehörigkeit
Original und Kopie eines der folgenden Dokumente:
- brasilianische Geburtsurkunde; oder
- brasilianische Heiratsurkunde, sofern darin ausdrücklich die Staatsangehörigkeit angegeben ist; oder
- Einbürgerungsurkunde.
4. Nur für Minderjährige unter 18 Jahren – Formular zur Genehmigung der Ausstellung eines Reisedokuments für Minderjährige
Das Formular, das hier verfügbar ist, muss:
- von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein;
- im Falle des Todes oder der Entziehung der elterlichen Sorge eines Elternteils von nur einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Im Falle des Todes ist dies durch eine Sterbeurkunde nachzuweisen. Im Falle der Entziehung der elterlichen Sorge ist dies durch eine brasilianische oder ausländische, mit Apostille versehene/beglaubigte gerichtliche Entscheidung nachzuweisen; oder
- von dem einzigen Elternteil unterzeichnet werden, der in der Geburtsurkunde oder im Ausweisdokument eingetragen ist.
Anmerkung 1: Wenn sich die Eltern über die Erteilung des Reisedokuments für das Kind nicht einig sind, wird das Dokument auf der Grundlage einer ausdrücklichen gerichtlichen Entscheidung (brasilianisch oder ausländisch mit Apostille/beglaubigt) ausgestellt.
Anmerkung 2: Die Genehmigung muss von den Eltern/Erziehungsberechtigten vor der konsularischen Behörde unterzeichnet werden. Für die Unterzeichnung ist ein brasilianischer Ausweis mit Foto und Unterschrift erforderlich. Bei ausländischen Eltern ist ein gültiger Reisepass mitzubringen.
Anmerkung 3: Wenn ein Elternteil nicht [am/bei der [Bezeichnung der Behörde]] erscheinen kann, muss die Unterschrift zuvor von einem örtlichen Notar beglaubigt und das Dokument anschließend mit einer Apostille versehen werden.
5. Foto
Ein Passfoto in Standardgröße (3,5 x 4,5 cm). Das Foto muss frontal vor weißem Hintergrund aufgenommen worden sein und darf nicht älter als 6 Monate sein.
6. Flugticket (E-Ticket)
Original und Kopie des Flugtickets (E-Ticket), Reservierungen werden nicht akzeptiert.
7. Dieser Service ist kostenlos
Beantragung über E-Consular
Der Antrag muss über das E-Konsular-System gestellt werden.
Um Ihren Antrag zu stellen, klicken Sie bitte auf den nebenstehenden Link. e-consular
Bearbeitungsform
Der Service wird sowohl persönlich als auch per Post über das E-Konsular-System angeboten.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 20 Werktage nach Eingang des Antrags.
Das Generalkonsulat von Brasilien in München übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder den Verlust von per Post versandten Unterlagen.
Bei Fragen: passaporte.munique@itamaraty.gov.br