Allgemeine Informationen
Das Generalkonsulat von Brasilien in München ist befugt, brasilianischen Staatsangehörigen, die sich im Amtsbezirk der Auslandsvertretung befinden, Unterstützung zu leisten.
Die konsularische Unterstützung wird brasilianischen Bürgerinnen und Bürgern in einzelnen, konkreten Fällen gewährt, die Beratung oder Auskünfte erfordern, wie z. B. Todesfall eines Familienangehörigen im Ausland, Krankenhausaufenthalt, Mittellosigkeit, Inhaftierung, häusliche Gewalt, Vermisstenfälle, Einreiseverweigerungen, psychiatrische Störungen, Menschenhandel, Naturkatastrophen, soziale Konflikte, Rückführung, humanitäre Krisen sowie verwandte Angelegenheiten, stets unter Beachtung der Gesetzgebung des Gastlandes und der geltenden internationalen Abkommen.
Der Bereich für konsularische Hilfe der Auslandsvertretung kann über folgende E-Mail-Adresse kontaktiert werden:
atend.munique@itamaraty.gov.br
Das Generalkonsulat von Brasilien in München ist außerdem befugt:
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In dringenden Fällen Reisedokumente auszustellen, mittels direkter Terminvereinbarung mit der Auslandsvertretung, insbesondere bei Raub oder Diebstahl von Dokumenten von Touristen oder in nachgewiesenen Notfällen, die eine ungeplante Reise eines im Ausland lebenden brasilianischen Staatsangehörigen erfordern (z. B. schwerer Unfall eines Familienangehörigen in Brasilien, nachgewiesen durch ärztliches Attest);
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Bei der Rückführung brasilianischer Staatsangehöriger im Falle nachgewiesener Mittellosigkeit zu unterstützen;
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Darüber zu wachen, dass brasilianische Staatsangehörige aufgrund ihrer Eigenschaft als Ausländer oder als Brasilianer keiner Diskriminierung ausgesetzt werden, und so die Wahrung ihrer Menschenrechte sicherzustellen, unter Beachtung der Gesetzgebung des Gastlandes und der geltenden internationalen Abkommen;
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Die Möglichkeit zu prüfen, rechtliche oder psychologische Beratung für Staatsangehörige anzubieten;
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Brasilianischen Staatsangehörigen, die im Amtsbezirk der Auslandsvertretung inhaftiert sind, konsularische Unterstützung zu leisten;
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Notfallpläne für mögliche Naturkatastrophen oder soziopolitische Spannungen zu erstellen.
In nachgewiesenen Notfällen, die eine Beratung außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Auslandsvertretung erfordern, wenden Sie sich bitte an den KONSULARISCHEN NOTDIENST:
+49 173 3783470
Bitte beachten Sie jedoch, dass es Einschränkungen hinsichtlich der konsularischen Unterstützung für brasilianische Staatsangehörige im Ausland gibt. Dazu zählen insbesondere:
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In Fällen der Einreiseverweigerung in andere Länder einzugreifen;
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In Visumantragsverfahren bei Botschaften oder Konsulaten anderer Länder einzugreifen;
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Brasilianische Staatsangehörige von der Migrationsgesetzgebung anderer Länder auszunehmen;
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In privatrechtliche Angelegenheiten einzugreifen, wie z. B. Verbraucherrechte oder familienrechtliche Fragen;
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Partei oder Bevollmächtigter in Gerichtsverfahren mit Beteiligung brasilianischer Staatsangehöriger zu sein;
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Verantwortung für Verträge, Schulden oder Ausgaben jeglicher Art von Brasilianern im Ausland zu übernehmen;
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Gerichtsverfahren von Brasilianern im Ausland zu beschleunigen;
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Inhaftierte brasilianische Staatsangehörige durch Intervention freizubekommen;
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Dokumente zu übersetzen oder als Dolmetscher tätig zu werden;
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Nicht autorisierte Informationen über den Aufenthaltsort eines volljährigen brasilianischen Staatsangehörigen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung oder eines minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen brasilianischen Staatsangehörigen ohne Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter weiterzugeben;
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Entgegen der lokalen Gesetzgebung oder gerichtlicher Entscheidungen (brasilianischer oder ausländischer Gerichte) zu handeln;
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Bei internationaler Kindesentziehung mitzuwirken, selbst wenn dies zugunsten eines brasilianischen Elternteils erfolgt;
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Zuflucht oder kostenlose Unterkunft in den Räumlichkeiten der Auslandsvertretung zu gewähren;
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Flüge umzubuchen oder verlorenes Gepäck wiederzubeschaffen;
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Reisen brasilianischer Staatsangehöriger in andere Länder zu organisieren;
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Medizinische oder anwaltliche Kosten von Staatsangehörigen im Ausland zu übernehmen;
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Brasilianischen Staatsangehörigen Darlehen zu gewähren;
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Straftaten oder Vermisstenfälle eigenständig zu untersuchen;
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Dokumente auszustellen, die nicht mit der brasilianischen oder der lokalen Gesetzgebung vereinbar sind;
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Personalausweise (Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden der Bundesstaaten), Ausländerregister (Bundespolizei), Führerscheine (DETRAN oder DENATRAN) oder polizeiliche Führungszeugnisse (Bundespolizei oder Sicherheitsbehörden der Bundesstaaten) auszustellen.
Darüber hinaus gilt: Wenn Sie eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen und sich im Land Ihrer anderen Staatsangehörigkeit aufhalten, kann die brasilianische Auslandsvertretung Ihnen nur eingeschränkte konsularische Unterstützung leisten. So ist beispielsweise die Übernahme der Kosten für eine Rückführung nach Brasilien bei Mittellosigkeit oder finanzieller Bedürftigkeit ausgeschlossen. Als Staatsangehöriger des Landes, in dem Sie sich befinden, sollten Sie sich zunächst an die dortigen Unterstützungs- und Hilfsangebote für eigene Staatsangehörige wenden.