CPF für Brasilianer
Allgemeine Informationen
Das Gesetz Nr. 14.534/23 macht die Cadastro de Pessoas Físicas (CPF) zur einheitlichen Nummer für die persönliche Identifizierung in den Datenbanken der öffentlichen Dienste Brasiliens. Das Gesetz trat am 11. Januar 2023 in Kraft und legte eine Frist von 12 Monaten (11. Januar 2024) fest, innerhalb derer Behörden und Einrichtungen ihre Systeme und Verfahren für die Bürgerbetreuung anpassen müssen, um die CPF-Registrierungsnummer als Identifikationsnummer zu übernehmen.
Mit dem neuen Gesetz wird die CPF-Nummer somit die einzige Identifikationsnummer sein, die von den Bürgern für die Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen verlangt wird.
Darüber hinaus müssen sich brasilianische oder ausländische Bürger jeden Alters, die in Brasilien über öffentlich registrierte Vermögenswerte und Rechte verfügen oder verfügen möchten, einschließlich Immobilien, Fahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge, Unternehmensbeteiligungen, Bankkonten oder Finanzmarktinvestitionen, per CPF registrieren lassen.
Die CPF-Nummer wird einmalig (einmalig und endgültig) vergeben, ohne dass eine zweite Registrierung möglich ist. Die CPF-Nummer wird bei der Ausstellung generiert und auf dem Beleg vermerkt, der dem Antragsteller ausgehändigt wird. Die Nummer sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt/auswendig gelernt werden, da keine „CPF-Karte” mehr ausgestellt wird.
Wer seine CPF-Nummer vergessen hat, muss sie in Brasilien bei der Bundessteuerbehörde beantragen, da dieses Problem aufgrund der Steuergeheimhaltung nicht vom Generalkonsulat Brasiliens in München gelöst werden kann. Falls erforderlich, kann der Antrag von einem Vertreter des Betroffenen in Brasilien per Vollmacht gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter: cpf.residente.exterior@rfb.gov.br.
Der Service ist kostenlos.
Antragstellung direkt bei der Bundessteuerbehörde
Die Anmeldung kann über das Internet direkt auf der Website der Bundessteuerbehörde erfolgen, ohne dass Sie sich bei der brasilianischen Konsularbehörde melden müssen, gemäß den folgenden Anweisungen:Anmerkungen
1. Füllen Sie das Online-Formular auf der Website der Bundessteuerbehörde aus, das hier verfügbar ist.
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Nach dem Klicken auf „Senden” wird ein Registrierungsformular (FCPF) mit einem Bearbeitungscode generiert.
2. Senden Sie den Antrag an die E-Mail-Adresse cpf.residente.exterior@rfb.gov.br und fügen Sie die nebenstehend aufgeführten Dokumente im PDF- oder JPEG-Format bei (andere Formate oder Links zu Cloud-Speichern werden nicht akzeptiert).
- Registrierungsformular für natürliche Personen (FCPF), ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben;
- Ausweisdokument der betreffenden Person (Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Arbeitsausweis, Ausländerausweis, ausgestellt vom Land, in dem die Person wohnt, usw.);
- Brasilianische Geburts- oder Heiratsurkunde;
- Wählerausweis oder Abfrage auf der Website des TSE mit der Nummer des Ausweises für Bürger über 18 Jahre;
- Wenn der Antrag vom Antragsteller selbst gestellt wird, ein „Selfie”, auf dem er sein offenes Ausweisdokument neben seinem Gesicht hält, um seine Identität zu bestätigen.
- Für Minderjährige unter 16 Jahren: Senden Sie den Ausweis und ein „Selfie” des Vaters oder der Mutter, auf dem diese ihren eigenen Ausweis (nicht den des Minderjährigen) in der Hand halten.
Antrag beim Generalkonsulat von Brasilien in München
Um diesen Service beim Generalkonsulat in München zu beantragen, legen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen vor:
Dokumente / Anmerkungen
1. Formular für die CPF
Das Formular muss online auf der Website der Bundessteuerbehörde (klicken Sie hier, um darauf zuzugreifen) ausgefüllt werden. Nachdem Sie auf „Senden” geklickt haben, wird eine Protokollnummer generiert.
Befolgen Sie die Anweisungen auf der Website und drucken Sie das Formular aus. Wenn Sie das Formular nicht ausdrucken können, notieren Sie sich die generierte Protokollnummer.
2. Original und Kopie des Ausweises
Gültiger Personalausweis oder Reisepass oder ein anderes Dokument, aus dem die Abstammung hervorgeht.
3. Wahlberechtigung
- Nur für Brasilianer zwischen 18 und 70 Jahren, die zur Wahlregistrierung verpflichtet sind;
- Wenn keine Wahlberechtigung vorliegt oder diese gelöscht wurde, kann das Formular nicht ausgefüllt werden. Klicken Sie hier, um Ihren Wahlstatus zu überprüfen;
- Um sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen oder gegebenenfalls Ihren Wahlstatus zu regularisieren, klicken Sie hier.
4. Spezifische Unterlagen (falls zutreffend)
In den unten aufgeführten Fällen müssen spezifische Unterlagen vorgelegt werden:
- Wenn der Antragsteller unter 16 Jahre alt ist, die Geburtsurkunde des Minderjährigen und ein Ausweisdokument eines Elternteils, Erziehungsberechtigten, Vormunds oder Sorgerechtsberechtigten aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung;
- Wenn der Antragsteller geschäftsunfähig oder entmündigt ist, ein Dokument, das die Abstammung (Geburtsurkunde), Vormundschaft, Pflegschaft oder Sorgerecht nachweist.
Diese Dienstleistung wird ausschließlich persönlich erbracht.
Beantragung über E-Consular
Die Beantragung der Dienstleistung muss über das E-Consular-System erfolgen.
Um Ihren Antrag zu stellen, klicken Sie auf den nebenstehenden Link. e-consular
Bearbeitungsdauer
Bis zu 20 Werktage nach Eingang des Antrags beim Generalkonsulat von Brasilien in München.
Bei Fragen: cpf.munique@itamaraty.gov.br