CPF für Ausländer
Allgemeine Informationen
Ausländische Staatsangehörige jeden Alters, die in Brasilien über Vermögenswerte und Rechte verfügen oder verfügen möchten, die einer öffentlichen Registrierung unterliegen, darunter Immobilien, Fahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Flugzeuge, Unternehmensbeteiligungen, Bankkonten oder Finanzmarktanlagen, müssen sich im Cadastro de Pessoas Físicas (CPF) registrieren lassen.
Die CPF-Nummer wird einmalig (einzigartig und endgültig) vergeben, eine zweite Registrierung ist nicht möglich. Die CPF-Nummer wird bei der Ausstellung generiert und auf dem Beleg vermerkt, der dem Antragsteller ausgehändigt wird. Die Nummer sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt/auswendig gelernt werden, da keine „CPF-Karte” mehr ausgestellt wird.
Wer seine CPF-Nummer vergessen hat, muss sie in Brasilien bei der Bundessteuerbehörde beantragen, da dieses Problem aufgrund der Steuergeheimhaltung nicht beim Generalkonsulat von Brasilien in München gelöst werden kann. Falls erforderlich, kann der Antrag von einem Bevollmächtigten des Antragstellers in Brasilien gestellt werden. Ausländer müssen eine Vollmacht bei einem örtlichen Notar ausstellen lassen, das Dokument mit einer Apostille versehen und anschließend von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzen lassen.
Gemäß der gemeinsamen Verordnung COCAD/COGEA Nr. 53/2023, ergänzt durch die gemeinsame Verordnung COCAD/COGEA Nr. 55/2023, müssen Ausländer, die sich im Ausland befinden, ihre Anträge auf eine CPF bei den brasilianischen Konsulaten im Ausland persönlich einreichen, mit Ausnahme der folgenden Fälle, die direkt per E-Mail an die Adresse cpf.residente.exterior@rfb.gov.br gesendet werden können:
I – Anträge von Ausländern, die diplomatische Privilegien und Immunitäten genießen; und
II – Anträge von Ausländern, die sich auf Änderung, Regularisierung, Löschung, Wiederherstellung und Abfrage der NI-CPF beziehen.
Die Antwort bezüglich des Abschlusses des Vorgangs wird, gegebenenfalls zusammen mit den entsprechenden Unterlagen, per E-Mail an die im FCPF (Ficha Cadastral da Pessoa Física, Registrierungsformular für natürliche Personen) angegebene Adresse gesendet.
Der Service ist kostenlos.
Dokumente / Anmerkungen
1. Formular für CPF
Das Formular muss online auf der Website der Bundessteuerbehörde ausgefüllt werden (klicken Sie hier, um darauf zuzugreifen). Nachdem Sie auf „Senden” geklickt haben, wird eine Protokollnummer generiert.
Befolgen Sie die Anweisungen auf der Website und drucken Sie das Formular aus. Wenn Sie das Formular nicht ausdrucken können, notieren Sie sich die generierte Protokollnummer.
2. Original und Kopie des Ausweises
Gültiger Reisepass. Die Vorlage der Geburtsurkunde ist optional, damit die Abstammung im Register vermerkt werden kann.
Diese Dienstleistung wird ausschließlich persönlich erbracht.
Beantragung über E-Consular
Die Beantragung der Dienstleistung muss über das E-Consular-System erfolgen.
Um Ihren Antrag zu stellen, klicken Sie auf den nebenstehenden Link. e-consular
Bearbeitungsdauer
Bis zu 20 Werktage nach Eingang des Antrags beim Generalkonsulat von Brasilien in München.
Bei Fragen: cpf.munique@itamaraty.gov.br