Meldebescheinigung für Minderjährige
Allgemeine Informationen
Für wen ist sie bestimmt:
- für brasilianische Minderjährige, die nachweislich im Zuständigkeitsbereich der konsularischen Vertretung wohnhaft sind.
Da es sich um ein Dokument mit eingeschränktem Verwendungszweck handelt, das nicht kostenlos ist, wird empfohlen, es vorzugsweise in Fällen zu verwenden, in denen der Elternteil, der die Reise genehmigen müsste:
- sich an einem unbekannten Ort befindet;
- aus physischen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, das Dokument zu unterzeichnen; oder
- in Brasilien wohnt und sich weigert, die Reisegenehmigung zu unterzeichnen, damit das Kind mit dem sorgeberechtigten Elternteil in sein Wohnsitzland zurückkehren kann.
Merkmale des Dokuments
- Es ersetzt für die Ausreise aus dem Staatsgebiet die Reisegenehmigung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten, da es belegt, dass der Minderjährige im Ausland wohnhaft ist und nach seiner Ausreise aus Brasilien in sein Wohnsitzland (Zuständigkeitsbereich der konsularischen Vertretung) zurückkehren wird.
- Es kann nur verwendet werden, wenn der Minderjährige in Begleitung eines Elternteils oder eines Erziehungsberechtigten reist.
- Es kann nicht verwendet werden, wenn der Minderjährige ohne Begleitung oder in Begleitung Dritter reist.
- Im Gegensatz zu anderen Formen der Genehmigung reicht es nicht aus, damit der Minderjährige innerhalb Brasiliens reisen kann. Hierfür ist eine spezielle Genehmigung des Elternteils/der Elternteile oder des Erziehungsberechtigten/der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Die Bescheinigung muss der Einwanderungsbehörde im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Eine einfache oder beglaubigte Kopie des Dokuments, die vom Antragsteller zu beschaffen ist, wird bei der Einreise zusammen mit einer Kopie des Ausweises des Minderjährigen einbehalten.
Um diesen Service beim Generalkonsulat von Brasilien in München zu beantragen, legen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen vor.
ACHTUNG: Dokumente, die keine vollständige Identifizierung des Inhabers ermöglichen, sei es aufgrund des Alters oder aufgrund von Beschädigungen, werden nicht akzeptiert und der Antrag wird abgelehnt.
Dokumente / Anmerkungen
1. Dokument, das belegt, dass der Minderjährige im Zuständigkeitsbereich der Auslandsvertretung wohnhaft ist
a. für Kinder unter 1 (einem) Jahr: - konsularische Geburtsurkunde;
b. für alle anderen Kinder und Jugendlichen jeden Alters die folgenden Dokumente:
- Impf-/Gesundheits-/Gesundheitskarte, ausgestellt von der zuständigen lokalen Behörde;
- Immatrikulationsbescheinigung, ausgestellt von einer Kindertagesstätte, Schule oder lokalen Bildungseinrichtung;
- Wohnsitzbescheinigung mit dem Namen des Minderjährigen, ausgestellt von den zuständigen lokalen Behörden;
- Wohnsitzbescheinigung, ausgefüllt und unterzeichnet von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten des Minderjährigen;
- eine von einem Elternteil und zwei Zeugen ausgefüllte und unterzeichnete Wohnsitzbescheinigung, die in Ausnahmefällen nach Ermessen der Konsularbehörde akzeptiert wird (siehe Anhänge); oder
- ein anderes Dokument, das nach Ermessen der Konsularbehörde den Wohnsitz des Minderjährigen im Zuständigkeitsbereich der Konsularbehörde nachweist.
2. Original des Reisepasses, den der Minderjährige auf der Reise verwenden wird.
3. Original der Geburtsurkunde.
Die Vorlage des Dokuments dient zum Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Abstammung des Minderjährigen.
4. Original eines Dokuments zum Nachweis der Identität des antragstellenden Elternteils oder Erziehungsberechtigten.
Brasilianische Eltern:
- brasilianischer Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist; oder
- Personalausweis (RG); oder
- Dienstausweis, ausgestellt von einer öffentlichen Behörde oder einer Aufsichtsbehörde für die Ausübung eines gesetzlich geregelten Berufs, sofern er nach Bundesrecht als im gesamten Staatsgebiet gültiger Ausweis anerkannt ist; oder
- Führerschein, auch wenn er abgelaufen ist, ausgestellt vom DETRAN.
- Arbeits- und Sozialversicherungsausweis ― CTPS; oder
- digitales Ausweisdokument, sofern es durch Bundesgesetz als im gesamten brasilianischen Staatsgebiet gültig anerkannt ist.
WICHTIG: Dokumente, die keine vollständige Identifizierung des Inhabers ermöglichen, sei es aufgrund des Alters, aufgrund oder aufgrund von Beschädigungen, werden nicht akzeptiert und der Antrag wird abgelehnt.
5. Original des Dokuments, das die Staatsangehörigkeit des antragstellenden Elternteils oder Erziehungsberechtigten nachweist.
Original der Geburts- oder Heiratsurkunde.
Beantragung über E-Consular
Der Antrag muss über das E-Consular-System gestellt werden.
Um Ihren Antrag zu stellen, klicken Sie bitte auf den nebenstehenden Link. e-consular
Bearbeitungsdauer
Bis zu 20 Werktage nach Eingang des Antrags beim Generalkonsulat von Brasilien in München.
Das Generalkonsulat von Brasilien in München übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder den Verlust von per Post versandten Unterlagen.
Bei Fragen: atestados.munique@itamaraty.gov.br