Meldebescheinigung
Allgemeine Informationen
- Die Wohnsitzbescheinigung dient als Nachweis gegenüber der brasilianischen Bundessteuerbehörde (Receita Federal), der Bundespolizei oder jeder anderen öffentlichen oder privaten Stelle, dass ein bestimmter brasilianischer oder ausländischer Staatsbürger für einen bestimmten Zeitraum im Ausland wohnhaft war.
- Obwohl sie keinen verpflichtenden Charakter hat, wird die Vorlage der Wohnsitzbescheinigung bei der Receita Federal häufig für Zwecke der Befreiung von Zollgebühren bei der endgültigen Rückkehr nach Brasilien verlangt, nachdem man sich für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als einem Jahr im Ausland aufgehalten hat.
- Bei Fragen zu Zollverfahren oder zur Zahlung von Gebühren und Steuern wenden Sie sich bitte an die Receita Federal.
- Der in der Wohnsitzbescheinigung anzugebende Zeitraum muss zwingend durch geeignete Unterlagen des Antragstellers nachgewiesen werden.
- Die Verantwortung zu überprüfen, ob der angegebene Zeitraum die von der Behörde, für die die Bescheinigung bestimmt ist (z. B. Receita Federal oder DETRAN), geforderten Voraussetzungen erfüllt, liegt beim Antragsteller.
- Personen, die lediglich ihren aktuellen Wohnsitz im Ausland nachweisen möchten, müssen eine Wohnsitzerklärung beantragen. Um eine Wohnsitzbescheinigung für Minderjährige zu beantragen, klicken Sie hier.
Um diesen Service beim Generalkonsulat Brasiliens in München zu beantragen, stellen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen zusammen:
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Unterlagen |
Hinweise |
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1 |
Original eines Ausweisdokuments mit Foto |
Brasilianische Staatsbürger: - brasilianischer Reisepass, auch wenn abgelaufen; - Personalausweis (RG); - Dienstausweis, ausgestellt von einer öffentlichen Behörde oder einer Aufsichtsbehörde einer gesetzlich geregelten Berufsgruppe, sofern er bundesgesetzlich als gültiges Ausweisdokument im gesamten Staatsgebiet anerkannt ist; - Führerschein (CNH), auch wenn abgelaufen, ausgestellt vom DETRAN; - Ausweis für indigene Personen; - Erklärung der FUNAI, die die Richtigkeit der personenbezogenen Daten eines nicht integrierten Indigenen bestätigt; - Arbeits- und Sozialversicherungsausweis (CTPS); oder - digitales Ausweisdokument, sofern es bundesgesetzlich als im gesamten brasilianischen Staatsgebiet gültig anerkannt ist. Ausländische Staatsbürger: Vorlage einer nationalen Migrationsregistrierungskarte (RNM), gültig oder ungültig, oder eines ausländischen Reisepasses, oder eines gültigen ausländischen Ausweisdokuments. HINWEIS: Dokumente, die keine eindeutige Identifizierung des Inhabers ermöglichen – sei es aufgrund ihres Alters, von Streichungen oder Beschädigungen – werden nicht akzeptiert und der Antrag wird abgelehnt. |
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2 |
Dokumente zum Nachweis der Aufenthaltsdauer |
Folgende Originaldokumente werden akzeptiert: - Einkommensteuerbescheid; - Mietvertrag; - Leasingvertrag; - Gehaltsabrechnungen; - Arbeitsvertrag; - Telefon-, Gas- oder Stromrechnungen; - Kontoauszüge; - Kreditkartenabrechnungen; - Schul- oder Studiennachweise über Präsenzunterricht; - Schreiben einer Schule, Universität, eines Arbeitgebers oder einer Austauschorganisation mit vollständigem Namen, Adresse und Zeitraum (Tag/Monat/Jahr), in dem die Tätigkeit vor Ort ausgeübt wurde, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter der Einrichtung und ordnungsgemäß legalisiert/apostilliert; oder - andere Dokumente, die nach der lokalen Gesetzgebung geeignet sind, den ununterbrochenen Wohnsitz des Antragstellers für den anzugebenden Zeitraum nachzuweisen. HINWEIS: Die vorgelegten Dokumente müssen die Person eindeutig identifizieren und den gesamten ununterbrochenen Wohnsitzzeitraum nachweisen. Die Nachweise müssen daher in chronologischer Reihenfolge geordnet sein. |
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3 |
Dokumente zum Nachweis der Adresse |
Es werden aktuelle Originale der zur Aufenthaltsdauer aufgeführten Dokumente akzeptiert, sofern sie eindeutig die Adresse angeben, z. B. Kontoauszüge oder Versorgungsrechnungen (Wasser, Strom, Gas, Telefon), kommunale Grundsteuern (lokales Äquivalent zur IPTU) oder Mietverträge. |
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4 |
Formular für die Wohnsitzbescheinigung |
Klicken Sie hier, um das Formular herunterzuladen, auszudrucken und auszufüllen. HINWEIS: Die Unterschrift auf dem Formular muss der Unterschrift im vorgelegten/übersandten brasilianischen Ausweisdokument entsprechen. |
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5 |
Zahlung der Konsulargebühr |
Um den Betrag der Gebühr sowie die Zahlungsmodalitäten zu erfahren, klicken Sie hier. |
Art der Bedienung
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Der Service wird ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Vorsprache angeboten. |
Art der Antragstellung
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Die Antragstellung muss über das System e-consular erfolgen. Um Ihren Antrag zu starten, klicken Sie auf den nebenstehenden Link. |
Bearbeitungsfrist
Bis zu X Werktage nach Eingang des Antrags beim Generalkonsulat.
Das Generalkonsulat in München übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Verluste von per Post übersandten Unterlagen.
Bei Fragen: atestados.munique@itamaraty.gov.br