Konsularische Erklärung zum Familienstand
Die Konsularische Erklärung zum Familienstand dient dem Nachweis des Familienstandes eines brasilianischen Staatsbürgers, der beabsichtigt, vor einer Behörde dieser Gerichtsbarkeit die Ehe zu schließen, oder der diese Erklärung für andere Zwecke benötigt.
Um diesen Service beim Generalkonsulat Brasiliens in München zu beantragen, stellen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen zusammen:
ACHTUNG: Dokumente, die keine eindeutige Identifizierung des Inhabers ermöglichen – sei es aufgrund ihres Alters, von Streichungen oder Beschädigungen – werden nicht akzeptiert und der Antrag wird abgelehnt.
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Unterlagen |
Hinweise |
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1 |
Original eines brasilianischen Ausweisdokuments mit Foto |
Eines der folgenden Dokumente wird akzeptiert: - brasilianischer Reisepass, auch wenn abgelaufen; - Personalausweis (RG); - Dienstausweis, ausgestellt von einer öffentlichen Behörde oder einer Aufsichtsbehörde einer gesetzlich geregelten Berufsgruppe, sofern er bundesgesetzlich als gültiges Ausweisdokument im gesamten Staatsgebiet anerkannt ist; - Führerschein (CNH), auch wenn abgelaufen, ausgestellt vom DETRAN; |
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Nachweis der Staatsangehörigkeit und des Familienstandes |
a) falls der Antragsteller/die Antragstellerin ledig ist: brasilianische Geburtsurkunde in vollständiger Ausfertigung (inteiro teor), die zwingend vor weniger als sechs Monaten ausgestellt wurde; b) falls der Antragsteller/die Antragstellerin geschieden ist: brasilianische Heiratsurkunde, zwingend vor weniger als sechs Monaten ausgestellt, mit Vermerk über die Scheidung; oder c) falls der Antragsteller/die Antragstellerin verwitwet ist: brasilianische Heiratsurkunde mit Vermerk über den Tod des Ehepartners oder Heiratsurkunde ohne entsprechenden Vermerk, zusammen mit der Sterbeurkunde des Ehepartners. HINWEIS: Konsularische Geburts- oder Heiratsurkunden werden für die Ausstellung der Erklärung zum Familienstand nicht akzeptiert. Liegt ausschließlich ein konsularischer Registereintrag vor, muss zunächst die Nachbeurkundung (Traslado) der Urkunde in Brasilien erfolgen, bevor der Antrag gestellt werden kann. |
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Antragsformular für die Übersendung von Unterlagen |
Klicken Sie hier, um das Formular herunterzuladen, auszudrucken, auszufüllen und zu unterschreiben – entweder beim Generalkonsulat in München oder bei einem örtlichen Notar (deutscher Notar), falls der Service per Post in Anspruch genommen wird. |
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Zahlung der Konsulargebühr |
Um den Betrag der Gebühr sowie die Zahlungsmodalitäten zu erfahren, klicken Sie hier. |
Art der Bedienung
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Der Service wird sowohl persönlich als auch per Post über das System e-consular angeboten. |
Art der Antragstellung
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Die Antragstellung muss über das System e-consular erfolgen. Um Ihren Antrag zu starten, klicken Sie auf den nebenstehenden Link. |
Bearbeitungsfrist
Bis zu 10 Werktage nach Eingang des Antrags beim Generalkonsulat Brasiliens in München.
Das Konsulat übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Verluste der per Post übersandten Unterlagen.
Bei Fragen: casamento.munique@itamaraty.gov.br