Dokumente aus Drittländer
Publicado em
19/12/2025 07h41
1. Das Konsulat beglaubigt keine Kopien ausländischer Dokumente.
2. Ausländische Originaldokumente und/oder deren Fotokopien, die in Brasilien vorgelegt werden sollen, müssen je nach Herkunftsland notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille versehen werden.