Brasilianische Dokumente
1. Die konsularische Beglaubigung bestätigt lediglich, dass die Fotokopie mit dem vom Antragsteller vorgelegten Originaldokument übereinstimmt.
2. Die Bestätigung der Echtheit des brasilianischen Originaldokuments für die Vorlage im Ausland muss durch eine Apostille in Brasilien erfolgen.
3. Es können nur Fotokopien brasilianischer Dokumente beglaubigt werden, wie z. B.:
• Reisepass
• Personalausweis (RG)
• CPF
• Ausweise, die von einer Aufsichtsbehörde für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ausgestellt wurden
• RNE
• Wählerausweis
• Nationaler Führerschein (CNH)
• Wehrpflichtbescheinigung (CAM)
• Arbeitsbuch
• Brasilianische Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
• Sonstige notarielle Urkunden (Vollmachten, öffentliche Urkunden usw.)
• Von brasilianischen Konsulaten ausgestellte Dokumente
• Sonstige
4. Das Gesetzesdekret Nr. 2.148/1940 garantiert die Gültigkeit der von einer zuständigen brasilianischen Behörde beglaubigten Kopie als Original für die Verwendung auf brasilianischem Gebiet. Das Konsulat kann die eventuelle Anerkennung der beglaubigten Kopie im Ausland nicht garantieren.
Um diesen Service beim Konsulat zu beantragen, legen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen vor.
Dokumente /Anmerkungen
1. Original und eine Kopie (in Originalgröße) des offiziellen brasilianischen Dokuments
Achtung:
a. Jede zu beglaubigende Seite darf nur eine Fotokopie eines Dokuments enthalten. Mischen Sie beispielsweise nicht Personalausweis und CPF.
b. Die Rückseite der Fotokopien muss leer sein, damit der Konsulatssiegel angebracht werden kann.
c. Bei Reisepässen oder Dokumenten mit mehr als einer Seite können die Fotokopien aller Seiten des Dokuments zu einem Stapel zusammengefasst werden, wobei jede Seite mit einem Trockenstempel versehen wird und die Rückseite der letzten Seite für die Anbringung des Konsulatssiegels frei bleibt. In diesem Fall kostet der Stapel Kopien den Preis eines einzelnen Dokuments.
2. Das Formular muss über das E-Konsular ausgefüllt werden. Greifen Sie über den untenstehenden Link darauf zu.
3. Zahlung der Konsulargebühr
Um die Gebühr für die Dienstleistung und die Zahlungsmodalitäten zu erfahren, klicken Sie hier.
Diese Dienstleistung wird sowohl persönlich als auch per Post über das E-Konsular-System angeboten.
Bei Beantragung der Dienstleistung über das E-Konsular-System.
Um Ihren Antrag zu stellen, klicken Sie bitte auf den nebenstehenden Link. e-consular
Bearbeitungsdauer
Bis zu 20 Werktage nach Eingang des Antrags beim Generalkonsulat.
Das Generalkonsulat in München übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder den Verlust von per Post versandten Unterlagen.
Bei Fragen: legalizacoes.munique@itamaraty.gov.br