Unterschriftsbeglaubigung durch Ähnlichkeitsvergleich
Die Unterschriftsbeglaubigung durch Ähnlichkeitsvergleich, die auf dem Vergleich von Unterschriften beruht, ist nur möglich, wenn Ihre Unterschrift bereits beim Generalkonsulat von Brasilien in München hinterlegt ist.
Die Unterschriftsbeglaubigung ist eine eigenständige Dienstleistung. Die Beantragung anderer konsularischer Dienstleistungen führt nicht zur Hinterlegung der Unterschrift bei dieser Auslandsvertretung. Um zu erfahren, ob Ihre Unterschrift registriert ist, senden Sie bitte eine Anfrage an: legalizacoes.munique@itamaraty.gov.br
In einigen Fällen verlangt die empfangende Stelle des Dokuments eine Beglaubigung der Unterschrift durch Echtheitsbestätigung, die ausschließlich persönlich durch den Unterzeichner erfolgen kann (Beispiele: Antragsformular für einen Reisepass der Bundespolizei sowie Formulare zur Neuregistrierung beim INSS und bei anderen öffentlichen Einrichtungen). Das Formular zur Reisegenehmigung für Minderjährige kann hingegen sowohl durch Echtheitsbestätigung als auch durch Ähnlichkeitsvergleich beglaubigt werden.
Es wird empfohlen, sich bei der empfangenden Stelle des Dokuments über die Art der erforderlichen Unterschriftsbeglaubigung zu informieren.
Um diesen Dienst zu beantragen, stellen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen zusammen:
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Unterlagen |
Hinweise |
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1 |
Gedrucktes und unterzeichnetes Originaldokument (ausschließlich zur Verwendung in Brasilien) |
Die auf dem Dokument angebrachte Unterschrift muss der beim Konsulat hinterlegten Unterschrift entsprechen. Im Falle einer Namensänderung muss der Unterzeichner persönlich eine neue Unterschriftenregistrierung beantragen. |
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2 |
Antragsformular für den Versand von Dokumenten |
Klicken Sie hier, um das Formular herunterzuladen, auszudrucken und auszufüllen. Nur für Anträge, die per Post eingereicht werden. |
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3 |
Zahlung der Konsulargebühr |
Um den Wert der Dienstleistung und die Zahlungsmodalitäten zu erfahren, klicken Sie hier. |
Art der Vorsprache
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Der Dienst kann sowohl persönlich als auch per Post über das System e-Consular beantragt werden. |
Art der Antragstellung
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Die Beantragung des Dienstes muss über das System e-Consular erfolgen. Um Ihren Antrag zu starten, klicken Sie auf den Link nebenan. |
Bearbeitungsfrist
Bis zu 20 Werktage nach Eingang der vollständigen Unterlagen beim Generalkonsulat.
Das Generalkonsulat in München übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder den Verlust von per Post versandten Unterlagen.
Bei Fragen: legalizacoes.munique@itamaraty.gov.br