Touristen und Geschäftsreisende aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Staatsangehörige aus der EU reisen mit ihren jeweiligen Reisepässen unter Beachtung nachfolgender Bedingungen ohne Visum nach Brasilien:
a) Touristen.
der Aufenthalt ist auf 90 Tage beschränkt und seit 2012 nicht mehr verlängerbar.
oder
b) Geschäftsreisende,
deren Tätigkeit nicht von brasilianischen Quellen vergütet wird.
Achtung: nur zur Teilnahme an Besprechungen im administrativen Bereich, Tagungen, Konferenzen, Messen, Fortbildung unter 90 Tage Aufenthalt, Kongresse und ähnliches.
Gilt nicht für Techniker, Ingenieure, Beauftragte für Schulungen, Praktikanten und Monteure. Für diese Fälle braucht man unbedingt ein Visum!
Für beide Fälle gilt:
Bei mehrmaligen Einreisen und Ausreisen beträgt der maximale Aufenthalt 90 Tage in einem Zeitfenster von 180 Tagen und ist seit 2012 nicht mehr verlängerbar.
Bei einer einmaligen Einreise ist der Aufenthalt auf 90 Tage beschränkt. Danach muss für 90 Tage ausgesreist werden um erneut einreisen zu dürfen.
Auch hier gilt: Der Aufenthalt ist seit 2012 nicht mehr verlängerbar.
Anmerkung: Das üblicherweise in Flugzeugen vorgelegte Formular, in dem nach dem Grund der Reise gefragt wird, sollte unter der Rubrik - tourism oder business - angekreuzt werden.
Der Reisepass muss bei der Einreise mindestens 6 Monate gültig sein.