Befreiung vom Militärdienst und jährliche Meldung
Allgemeine Informationen
1. Die Befreiung vom Militärdienst oder „Befreiung von der Einberufung” wird Brasilianern aufgrund ihres Alters oder aufgrund ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland gewährt.
2. Die Befreiung vom Wehrdienst aufgrund des Alters wird für den Zeitraum gewährt, der am 1. Mai des Jahres beginnt, in dem der Bürger das 28. Lebensjahr vollendet, und am 31. Dezember des Jahres endet, in dem er das 45. Lebensjahr vollendet. Nach Ablauf dieses Zeitraums erlöschen die Wehrpflichten.
3. Alternativ zum Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht kann sich ein im Ausland lebender Bürger, der bereits registriert ist, jährlich bei der konsularischen Vertretung melden, um seine Einberufung aufzuschieben.
4. Nach Erhalt der Bescheinigung über die Befreiung von der Wehrpflicht, sei es aufgrund des Alters oder der Dauer des Auslandsaufenthalts, ist der Bürger von der jährlichen Meldung zur Verschiebung seiner Einberufung befreit.
5. Die Befreiung kann auch zum Zeitpunkt der Registrierung beantragt werden.
Um diesen Service beim Generalkonsulat von Brasilien in München zu beantragen, legen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen vor:
Dokumente / Anmerkungen
1. Antrag auf Ausstellung eines Militärdokuments
Der Antrag muss ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben werden. In der Mehrfachauswahlspalte muss die Option „Befreiungsbescheinigung vom Wehrdienst (CDI)“ angekreuzt werden.
2. Brasilianischer Ausweis
Legen Sie das Original und eine einfache Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises (CIN oder RG) vor.
Der Ausweis muss eine eindeutige Identifizierung des Wehrpflichtigen ermöglichen. Wenn der brasilianische Reisepass oder Personalausweis sehr alt ist, muss zusätzlich ein anderes amtliches Ausweisdokument mit einem aktuellen Foto vorgelegt werden, auch wenn es sich um ein ausländisches Dokument handelt.
3. Erklärung über die Aufenthaltsdauer im Ausland
Nur für Personen unter 28 Jahren. Legen Sie das ausgefüllte Formular vor. Personen über 28 Jahren können unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer im Ausland vom Militärdienst befreit werden.
4. Original und Kopie der Wehrpflichtbescheinigung (CAM)
Nur für Personen, die bereits zuvor wehrpflichtig waren.
Personen, die gleichzeitig mit dem Antrag auf Wehrpflicht eine Befreiung beantragen, erhalten die CAM zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Beantragung über E-consular
Der Antrag muss über das E-Consular-System gestellt werden.
Um Ihren Antrag zu stellen, klicken Sie bitte auf den nebenstehenden Link. e-consular
Bearbeitungsform
Nur bei persönlicher Vorsprache
Bearbeitungsdauer
Bis zu 12 Monate nach Übermittlung der Unterlagen durch die konsularische Vertretung an die Militärbehörden. Die Befreiung wird ausschließlich von den Militärbehörden in Brasilien gewährt.
Bei Fragen: militar.munique@itamaraty.gov.br.