In Deutschland ausgestellte Dokumente
Publicado em
19/12/2025 07h43
1. Das Konsulat beglaubigt keine Kopien ausländischer Dokumente.
2. Deutsche Originaldokumente und/oder deren Fotokopien, die in Brasilien vorgelegt werden sollen, müssen je nach Bundesstaat von der zuständigen Behörde mit einer Apostille versehen werden.
3. Nach der Apostillierung ist eine Beglaubigung durch das Konsulat nicht mehr erforderlich.