Geschäftsreise (VIVIS)
Es wird empfohlen, das Visum 3 Monat vor Ihrer geplanten Reise nach Brasilien zu beantragen. Neben dem Konsulat in Frankfurt hat Brasilien noch zwei Vertretungsstellen in Deutschland: Berlin und München. Viele konsularische Dienstleistungen können nur bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Konsulat beantragt werden.
Wenn Sie in einem der Bundesländer wohnen, die unter die Zuständigkeit des Konsulates in Frankfurt fallen, fahren Sie mit dem nächsten Schritt des Tutorials fort.
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Brasiliansche Botschaft in Berlin Wallstrasse 57, 10179 Berlin https://www.gov.br/mre/pt-br/embaixada-berlim Generalkonsulat von Brasilien in München Sonnenstrasse 31, 4. Stock |
Benötigen Sie ein Geschäftsvisum?
Zu den geschäftlichen Aktivitäten gehören (maximal 90 Tage):
- die Teilnahme an Meetings, Messen und Unternehmensveranstaltungen
- die journalistische Berichterstattung oder das Drehen von Filmen und Reportagen
- die Suche nach Geschäftsmöglichkeiten
- die Unterzeichnung von Verträgen
- die Durchführung von Audits oder Beratungen
- die Tätigkeit als Besatzungsmitglied eines Flugzeugs oder Schiffes
- die Erbringung von technischer Supportleistung oder den Transfer von Technologie aufgrund eines Vertrags, einer Kooperationsvereinbarung oder eines Abkommens zwischen einer ausländischen juristischen Person und einer brasilianischen juristischen Person, sofern die ausgeübte Tätigkeit nicht länger als 90 Tage dauert. Dies gilt auch für: Montage- und Reparaturarbeiten von nach Brasilien exportierten Geräten/Anlagen usw.
Sie benötigen zu diesem Reisezweck KEIN VISUM, wenn:
- Sie deutsche(r) Staatsbürger(in) sind, UND
- Ihr Aufenthalt in Brasilien höchstens 90 Tage beträgt. Diese Visabefreiung ist im Rahmen dieses Reisezwecks nicht verlängerbar.
Überprüfen Sie bitte hier ob Sie (anderen Länder) einen VIVIS benötigen.
I. Erforderliche Unterlagen
a. Überprüfen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Visums.
b. Beantragen Sie Ihr Visum erst, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen haben.
c. Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Bitte bedenken Sie, dass das Generalkonsulat im Einzelfall weitere Dokumente verlangen darf
1. Unterschriebenes Antragsprotokoll (siehe unten: Online-Formular).
2. Gültiger Reisepass. Zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien muss der Reisepass eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten haben.
3. Ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 3,5x4,5 cm) auf weißem Hintergrund.
4. Ein Schreiben des Arbeitgebers (Geschäftsbriefpapier in deutscher ODER englischer ODER portugiesischer Sprache) an das Generalkonsulat gerichtet, das folgende Angaben enthält (bei Bedarf kann der Antragsteller aufgefordert werden, zusätzliche Informationen vorzulegen):
- Name der Firma;
- Name und Funktion des Arbeitnehmers;
- Dauer des Arbeitsverhältnisses;
- Genaue Bezeichnung der in Brasilien auszuübenden Tätigkeiten;
- Dauer des Aufenthalts;
- Zusicherung, dass der Ausländer kein Gehalt von einer brasilianischen Quelle erhält.
5. Referenz Schreiben der Bank des Antragstellers bei Selbständigkeit des Antragsstellers.
6. Einkommensnachweis ODER Nachweis darüber, dass der Antragsteller über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Brasilien verfügt. Als Nachweise gelten:
- Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen, UND:
- Kontoauszug der letzten 3 Monaten im Namen des Antragsstellers.
- Die Vorlage einer Kreditkarte allein ist nicht ausreichend!
7. Nachweis über Hin- und Rückfahrt. Als Nachweis hierfür gelten:
- Kopie des Buchungsbelegs (e-Ticket oder e-Booking), ODER:
- Bestätigung der Fluggesellschaft oder des Reisebüros mit Angaben über: Name der Person, Flug- bzw. Fahrtnummer; Einreise- und Abreisedatum aus Brasilien.
8. Geburtsurkunde
- Kopie der Geburtsurkunde (ggf. übersetzt ins Portugiesisch, Englisch oder Deutsch;
- Falls Sie keine Geburtsurkunde besitzen, ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung zu den Namen der Eltern".
9. Kopie der deutschen Auftenhaltserlaubnis.
II. Online-Formular ausfüllen
- Die Bearbeitung des Online-Antrages fängt erst nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen an!
- Das heißt: ohne die Vorlage der Unterlagen und des Antragsprotokolls werden Ihre Daten nicht bearbeiten.
Füllen Sie das Online-Antragsformular [externer Link] vollständig aus.
- Laden Sie anschließend Foto, Unterschrift (beide als JPEG) und Unterlagen (als PDF) hoch.
- Nach erfolgreicher Sendung des Onlineformulars, drucken Sie das Antragsprotokoll aus;
- Kleben Sie Ihr Foto auf das Protokollblatt und unterschreiben Sie es an den vorgegebenen Stellen.
III. Konsularische Gebühren
Die Visagebühren sind vorab zu überweisen. Bitte unbedingt den Zahlungsbeleg beilegen: Kopie des Kontoauszugs (sofern unsere Bankverbindung und die Überweisungsdaten deutlich zu entnehmen sind); Ausdruck der Onlineüberweisung oder das Überweisungsformular mit Zahlungsbestätigung). Geben Sie bei der Überweisung folgende Angaben an:
Begünstigter: GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT
Kreditinstitut: Commerzbank
IBAN: DE25 5004 0000 0581 4306 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Visum für [Vor- und Nachname des Antragsstellers]
(Z.B.: Herr Max Mustermann gibt als Verwendungszweck bei der Überweisung: Visum für MAX MUSTERMANN" an.)
Erst bei Zahlungseingang kann der Antrag bearbeitet werden.
- Die Visa- und Bearbeitungsgebühren für Geschäftsvisa (VIVIS) betragen € 88,00, mit folgenden Ausnahmen:
- Algerien: € 93,50
IV. E-consular Vorabprüfung
- Registrieren Sie sich auf der Plattform E-consular hier: https://ec-frankfurt.itamaraty.gov.br
- Laden Sie die erforderlichen Unterlage hoch und folgen die Anweisungen.
- Nach der Prüfung und Validierung, drucken Sie das QR-Code aus.
V. Antragsstellung per Post
Alle Visa-Anträge müssen per Post gestellt werden. Nach Ermessen des Generalkonsulats kann das persönliche Erscheinen des Antragsstellers/der Antragstellerin erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Senden Sie alle Visa-Unterlagen inklusive Ihren aktuellen Reisepass und ausgedruckten QR-Code an:
Generalkonsulat von Brasilien
Visaabteilung
Hansaallee 32 a+b
60322 - Frankfurt am Main
Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt.
VI. Versand des Visums
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- Wann ist das Visum fertig? - Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 20 Werktagen (ab dem Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen). Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung wird gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen.
- Der Status des Antrags kann jederzeit online abgefragt werden:
- Besuchen Sie dafür diesen Link. Wählen Sie dann die Option "Antragsstatus abfragen".
